Mehrere Beiträge in HEFT 2023/4 unserer Zeitschrift Die Schule für alle gehen der Frage nach, wie weit Deutschand auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem gekommen ist – eine ernüchternde Bilanz. Beiträge von Mark Rackles, Klaus Klemm, Lothar Sack, Anne-Dore Stein, Volker Igstadt und Bärbel Bosse (als Vertreterin einer Elterngruppe).

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Etwas Fortschritt, meist Stillstand, gar Rückschritt – und ein problematisches Verständnis von Inklusion: Deutschland als Ganzes wird wohl auch in den kommenden Jahren zur Kritik Anlass geben.

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M. Rackles: Inklusive Bildung 2023 – Beharrungskräfte der Exklusion und ...

Inklusive Bildung ein Menschenrecht – auch in Deutschland?

Mark Rackles
Inklusive Bildung 2023  – Beharrungskräfte der Exklusion und notwendige Transformationsimpulse

      Quellen zu M. Rackles

 

K. Klemm: Inklusion in Deutschlands Schulen – Stillstand und Rückschritt

– Stillstand und Rückschritt

Kann oder will Deutschland die Inklusion nicht realisieren?

Klaus Klemm
Inklusion in Deutschlands Schulen:  – Stillstand und Rückschritt

      Quellen zu K. Klemm

L. Sack: Zusammenhänge – Exklusion und Zahl der Schularten

– Exklusion und Zahl der Schularten

Was die Anzahl der Schularten mit der Entwicklung der Inklusion zu tun hat.

Lothar Sack
Zusammenhänge  – Exklusion und Zahl der Schularten

A.-D. Stein: Initiative Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion ...

des Deutschen Bundestages

Ein starkes Bündnis für die Einsetzung einer Enquete Kommission

Anne-Dore Stein
Initiative Enquete-Kommiassion  Gesellschaftliche Inklusion des Deutschen Bundestages

V. Igstadt: Das Wahlrecht der Eltern auf inklusive Beschulung ...

– Anspruch und Wirklichkeit

Kann ein Elternwahlrecht auf den Sonderschulbesuch vereinbar sein mit der inklusiven Schule?

Volker Igstadt
Das Wahlrecht der Eltern  auf inklusive Beschulung – Anspruch und Wirklichkeit

      Quellen zu V. Igstadt

B. Bosse u. a.: Dauerbaustelle Inklusive Schule

– eine Elternperspektive aus Niedersachsen

Eltern in der Zwickmühle zwischen unbefriedigender Inklusion und „verlockenden“ Förderschulangeboten.

Bärbel Bosse u. a.
Dauerbaustelle Inklusion  – eine Elternperspektive aus Niedersachsen

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Wir möchten Sie aufmerksam machen auf auf drei Sonderbeiträge:

M. Rackles: Inklusive Bildung 2023 – Quellen

Die Quellenangaben von Mark Rackles geben einen guten Überblick über die derzeitige Diskussion zum Thema Inklusion

Quellen zu

Mark Rackles:

Inklusive Bildung 2023

in Die Schule für alle, Heft 2023/4     Quellen zu M. Rackles

  1. Bertelsmann-Stiftung (2023) Factsheet – Inklusion im deutschen Schulsystem Schuljahr 2021/2022. Klaus Klemm, Nicole Hollenbach-Biele, Chantal Lepper. 
       online
  2. Bündnis deutscher Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention c/o Deutscher Behindertenrat (Weibernetz e. V.) (Hrsg.): Menschenrechte Jetzt! – Gemeinsamer Bericht der Zivilgesellschaft zum 2. und 3. Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland, Juni 2023 
      download Deutsches Institut für Menschenrechte (2023) Monitoring-Stelle UN Behindertenrechtskonvention – Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Menschen mit Behinderungen zum 2./3. Staatenprüfverfahren Deutschlands. Juli 2023
      online
  3. Committee of the Rights of Persons with Disabilities (2023) Concluding observations on the combined second and third periodic reports of Germany. Report CRPD/C/DEU/CO v. 3.10.2023
      online
  4. GGG (2011): Erklärung zur inklusiven Bildung, beschlossen vom GGG-Bundeskongresses und von der GGG-Mitgliederversammlung am 17. September 2011 in Hildesheim 
      online
  5. Hanschmann, Felix (2020): Schulische Inklusion in Hessen. Die Umsetzung des Inklusionsgebotes vor dem Hintergrund der Anforderungen des Artikels 24 der UN-BRK. In: Gruppe InklusionsBeobachtung (GIB) (Hg.): Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention an hessischen Schulen. Eine kritische Bilanz. Frankfurt a.M., S. 8–21.
      download
  6. Hänsel, Dagmar (2003): Die Sonderschule – ein blinder Fleck in der Schulsystemforschung. In: Zeitschrift für Pädagogik 49 (4), S. 591–609.
      download
  7. Klemm, Klaus (2022): Inklusion in Deutschlands Schulen – Eine bildungsstatistische Momentaufnahme 2020/21; Bertelsmann-Stiftung 
      online
  8. News4teachers:vom 19.12.2019 
      online
  9. Preuss-Lausitz, Ulf (2011): Zum Stand und den Perspektiven inklusiver sonderpädagogischer Förderung in Thüringen; Gutachten im Auftrag B90/G Thüringen
      download
    Rackles, Mark (2021) Inklusive Bildung in Deutschland – Beharrungskräfte der Exklusion und notwendige Transformationsimpulse 
      online
  10. Robert Bosch Stiftung (2023): Das Deutsche Schulbarometer: Aktuelle Herausforderungen aus Sicht der Lehrkräfte. Ergebnisse einer Befragung von Lehrkräften allgemein- und berufsbildender Schulen 
      online
  11. Weishaupt, Horst (2019): Zur Situation sonderpädagogischer Förderung in Hessen im Schuljahr 2016/17. In: Detlef Fickermann und Horst Weishaupt (Hg.): Bildungsforschung mit Daten der amtlichen Statistik. Münster, New York: Waxmann (Die Deutsche Schule. Beiheft), S. 251–267. 
      download

Zur Erinnerung: Auszüge aus Art. 24 (Bildung) der UN-BRK

Zur Erinnerung:

Auszüge aus Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention

„Artikel 24 – Bildung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ... zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives inklusives (1) Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, …
c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen wirksamen Teilhabe Partizipation an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

(2) ... stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom ... Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt … Zugang zu einem integrativen inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; ...
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche wirksame Bildung zu erleichtern ermöglichen; ...

(4) … Schulung von Fachkräften ... Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen ... ein.

(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung tertiärer Bildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. …“

Anm. (1) Fett gedruckt sind Begriffe der „Schattenübersetzung“; sie ersetzen die durchgestrichenen der regierungsamtlichen Übersetzung.

Downloads: 
  Schattenübersetzung der UN-BRK  Dieser Text

Staatenberichterstattung beim UN-Fachausschuss

Deutschland im Kreuzfeuer der Kritik

Im Rahmen der Staatenberichterstattung für die UN‑Behindertenrechtskonvention (UN‑BRK) veröffentlichte der dafür zuständige UN‑Fachausschuss seinen Bericht über die Deutsche Berichterstattung. Das Ergebnis ging durch die Presse: eine harsche Kritik an Deutschland. So schloss sich der Fachausschuss weitgehend der Einschätzung im Parallelbericht des DIMR zu Art. 24 der UN‑BRK (Bildung) an: “In Deutschland herrscht in der Politik und auch in weiten Teilen der Gesellschaft ein verfehltes Inklusionsverständnis. So wird die Mehrheit der Kinder mit Behinderungen weiterhin nicht inklusiv beschult und wächst ohne Kontakt zu nichtbehinderten Kindern auf. Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft ist so nicht zu erfüllen.“

Weniger beachtetet sind die Schlussbemerkungen; hier werden die staatlichen Stellen nachdrücklich aufgefordert, den Bericht der deutschen Gesellschaft – sowohl allen Ebenen von Regierung und Verwaltung in Bund und Ländern als auch dem zivilgesellschaftlichen Bereich, insbesondere den direkt Betroffenen und ihren Vertretungen – nicht nur barierearm zur Verfügung zu stellen, sondern zur Grundlage des Handelns zu machen.

Heute, ca. zwei Monate nach Veröffentlichung, ist keine deutsche Übersetzung des UN‑Berichtes verfügbar. Auf der Website des unmittelbar zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) findet man lediglich eine Pressemitteilung vom 31.8.23 mit einer die Tatsachen verdrehenden Überschrift „Deutschland ist auf einem guten Weg.“ Besser sieht es aus auf der Website des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Die PM vom 29.8.23 ist deutlich realistischer und im Artikel vom 11.9.23 findet man im Text wenigstens den Link zum Original-Fachausschussbericht – in Englisch, Spanisch und Arabisch. Aber machen Sie sich selbst ein Bild, wie weit unsere staatlichen Stellen die Aufforderungen des UN‑Fachausschusses ernst nehmen. Wir müssen dran bleiben!

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  Dieser Text

Online:
  Parallelbericht des DIMR  Bericht des UN-Fachausschusses  BMAS  Bundes-Behinderten-Beauftragte