BE: Stellungnahme zum Inklusionskonzept des Senats 2011

Stellungnahme zum Inklusionskonzept der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

In der Parlamentsdrucksache 16/3822 vom 31.01.2011 hat die Senatsverwaltung ein "Gesamtkonzept 'Inklusive Schule' - Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" vorgelegt. Am 19.05.2011 hat der zuständige Parlamentsausschuss darüber beraten.

Die GGG sieht in der Vorlage eines derartigen Konzeptes einen Fortschritt: Es ist Ausweis von Bemühungen der Verwaltung, sich

mit den Anforderungen auf Grund des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention auseinander zu setzen, es gibt nun eine Diskussionsgrundlage. Notwendig und zu begrüßen ist auch die Absicht, das (uneingeschränkte) Recht auf inklusive Bildung im Schulgesetz zu verankern. Dies sollte so schnell wie möglich erfolgen.

Sich auf Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, emotionale Entwicklung und Sprache (LES) zu konzentrieren und (zunächst) nur die integrativ arbeitenden Schulen einzubeziehen, kann nur ein erster Schritt sein.

Einige grundsätzliche Absichten im Senatskonzept begrüßen wir:

  • die beabsichtigte grundsätzliche Einbeziehung der LES-Schüler in die "Normal"-Schule,

  • der Verzicht auf eine offizielle Statusfeststelung für den Förderbedarf und die damit verbundene Stigmatisierung und Diskriminierung der Betroffenen.

  • die damit verbundene weitestgehende Auflösung der entsprechenden Förderschulen,

  • die Zusammenfassung der Förderressourcen und ihre Verlagerung an die "Normal"-Schulen, so dass langwierige Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Ressourcenzuweisung entfallen

  • die Absicht, keine Ressourcen zu streichen.

Allerdings bleiben eine Reihe grundsätzlicher Probleme ungelöst und es bleiben Unklarheiten bei vorgesehen Einzelregelungen, u.a.:

  • Es gibt weiterhin exklusive Bereiche: Das Gymnasium etwa ist explizit von den beabsichtigten Maßnahmen im LES-Bereich ausgenommen.

  • Die UN-Behindertenrechtskonvention schafft für Behinderte keinen Sonderstatus, sondern ist die explizite Anwendung der Menschenrechte auf Behinderte. In diesem Licht erscheint die Vorbedingung der Kostenneutralität problematisch.

  • Leider wird keineswegs der früher beim gemeinsamen Unterricht übliche Ausstattungsstandard erreicht. Befürchtungen erscheinen berechtigt, dass es bei der Umlagerung der Ressourcen zu weiteren Kürzungen kommt.

  • Befürchtungen sind nicht ausgeräumt, dass Schulen, die bisher Integrationsarbeit in größerem Maße durchführen, künftig in der Ausstattung schlechter gestellt werden. Dabei sind alle auf diese Beispiele, ihr gutes Funktionieren und ihre Erfahrungen angewiesen.

  • Besser wäre es, ein Anreizystem zu schaffen, das Schulen (zumindest für eine Einführungszeit) motiviert, sich auch ohne äußeren Druck der Inklusion zu öffnen.

Insgesamt sehen wir in dem Konzept einen ersten Schritt, um einem inklusiven Schulsystems näher zukommen. Allerdings bedarf es weiterer Schritte zum Abbau exklusiver und damit exkludierender Strukturen.

Es muss auf eine bedarfsgerechte Ausstattung geachtet werden. Auf keinen Fall darf entgegen den erklärten Absichten die Umgestaltung zu offenen oder.verdeckten Kürzungen der Ressourcen benutzt und damit die ohnehin vorhandene Unterausstattung des Bildugssystems verstärkt werden.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.05.2011