I. Die GGG Schleswig-Holstein unterstützt alle Bemühungen und Schritte, die eine Schule für alle zu befördern.
Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wurde in Schleswig-Holstein ein zweisäuliges Schulsystem im Bereich der allgemeinbildenden Schulen mit Gemeinschaftsschulen und Gymnasien eingerichtet.
In der Gemeinschaftsschule können neben der Versetzung in die Oberstufe die Abschlüsse der Sekundarstufe I in einem gemeinsamen Bildungsgang ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schularten erreicht werden. Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler wird durch Unterricht in binnendifferenzierender Form entsprochen.
Ein solches System hätte ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur einen Schule für alle werden können. Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2017 wurde jedoch ein politischer Wandel vollzogen, mit dem aus einem System zweier gleichberechtigter Schulformen Schritt für Schritt wieder ein hierarchisch aufgebautes und selektiv orientiertes Schulsystem etabliert wird.
Falsch und rückwärtsgewandt sind u.a.
- die Wiedereinführung der Grundschulgutachten beim Übergang auf eine weiterführende Schule. Die Kategorisierung von Menschen steht im Gegensatz zu einer inklusiven Schule, sie beschämt Menschen und wertet sie ab. Forschungsergebnisse haben gezeigt, dass Prognostizität und Objektivität den vorhandenen Begabungen der Schülerinnen und Schüler zu oft nicht gerecht werden.
- die Rückkehr des verordnungsrechtlichen Normalfalls von Zensurenzeugnissen gegenüber Berichtszeugnissen. Zensuren sind Folge und Instrumentarium einer selektiv und kategorisierenden Pädagogik. Umgang mit Heterogenität, unterstützendes und individuelles Lernen, so wie es die Gemeinschaftsschulen praktizieren, erfordern eine differenziertere Form der Leistungsrückmeldung.
- die Absicht, das geschaffene gemeinsame Sekundarschullehramt für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zugunsten zweier schulartbezogenen Lehrämter aufzuheben. Würde die Änderung so umgesetzt, wäre dies fatal für die Gemeinschaftsschulen. Das Signal hieße, die Gymnasien sind für die gymnasiale Bildung zuständig und die Gemeinschaftsschulen für den Rest.
Neben der Rücknahme dieser Veränderungen fordern wir
- dass beide Schulformen gleichberechtigt nebeneinander stehen,
- dass die Entstehung von Brennpunktschulen verhindert wird und dort, wo solche Schulen entstanden sind, durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen eine möglichst schnelle Überwindung herbeigeführt wird,
- dass alle Gemeinschaftsschulen eine alle Begabungen berücksichtigende Heterogenität in Bezug auf die Zusammensetzung ihrer Schülerinnen und Schüler aufweisen,
- dass alle Schulen einmal aufgenommene Schülerinnen und Schüler zu einem Schulabschluss führen (Abschulungsverbot),
- dass möglichst viele Gemeinschaftsschulen eine eigene Oberstufe erhalten bzw. dort, wo dies nicht möglich ist, allen Jugendlichen ein gleichberechtigter Übergang in eine Oberstufe ermöglicht wird,
- dass Gemeinschaftsschulen als gut ausgestattete, gebundene Ganztagsschulen angeboten werden,
- dass die Schulen ihren Aufgaben entsprechend ausgestattet und
- dass die von den Schulen zu leistenden Aufgaben auf alle Schulen gleichmäßig verteilt werden.