Berichte

 

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  • Startschuss für die 4. Siegener Gesamtschule (2023-10)

    Der Schulleiter der neu gegründeten vierten Siegener Gesamtschule, Florian Kraft, blickt zurück auf die Gründungsphase, beschreibt das Leitbild der Schule und stellt die Herausforderungen dar. Hier sein Beitrag.

  • NRW Neuer Vorstand bei LEiS (2022-12)

    Die integrierten Schulen in NRW brauchen eine starke Elternvertretung. Dazu wurde jetzt ein neuer VorstandVorstand.

  • NRW: Solidaritätsaktionen für die Ukraine (2022-06)

    Wie Schulen die Herausforderungen mit Geflüchteten aus der Ukraine annehmen zeigen zwei Beiträge.

    In der letzten Märzwoche kamen die ersten ukrainischen Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschule Freudenberg an. Die Anteilnahme, die Betroffenheit und die Hilfsbereitschaft in der Schülerschaft und im Kollegium waren immens. Es entstanden viele kreative Ideen, um der ukrainischen Bevölkerung und den neuen Schülerinnen und Schülern an unserer Schule zu helfen.

    Lena Stahl (Lehrerin an der Gesamtschule Freundenberg) informiert über die Ideen und deren Umsetzung.

    Was geschieht, wenn plötzlich der Anruf kommt: „Wir haben die ersten Registrierungen. Nehmen Sie die Kinder auf?“ Der Bericht der Schulleiterin Ulla Husemann der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule skizziert das große Engagement einer ganzen Schulgemeinschaft, getragen von dem Willen, den Menschen in Not zu helfen.

  • NRW: Bildung trifft Entwicklung - Globales Lernen in der Schule (2021-12)

    Woher kommen die Rohstoffe in unseren Handys? Warum fliehen Menschen? Was können wir fürs Klima tun? Um diese und viele andere Fragen zu globalen Zusammenhängen geht es im Programm „Bildung trifft Entwicklung (BtE)“. Das Eine Welt Netz NRW ist regionale Bildungsstelle des bundesweiten Programms, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wird. Das Programm wird hier vorgestellt von Martina Kiel (Eine-Welt-Netz NRW)

  • NRW: Eine Sekundarschule wandelt sich in eine Gesamtschule um (2021-11)

    In einem Interview mit der iSa erläutert Christian Pätzold (Schulleiter der Reinoldi-Gesamtschule Dortmund), wie die als Sekundarschule gegründete Reinoldischule ab dem Schuljahr 2021/2022 zur Gesamtschule umgewandelt wird.

  • NRW: Die neue Gesamtschule Mettmann (2021-11)

    Der Schulleiter, Matthias Messing, der 2021 neu gegründeten Gesamtschule Mettmann beschreibt den Start der vierzügig geplanten Gesamtschule Mettmann. Die Schule startete mit 151 Anmeldungen und es wird jetzt schon über eine Sechzügigkeit diskutiert.

  • NRW: Schulform PRIMUS (2021-06)

    Antje Mismahl (Schulleiterin der PRIMUS-Schule Minden) beschreibt in ihrem Beitrag den Schulversuch an ihrer Schule. Sie sieht im Schulversuch einen möglichen Weg zur "Schule für alle"?!

  • OECD 2020: Covid-19 und Bildung

    Die OECD hat sich mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Bildungssysteme vieler Länder beschäftigt und macht Vorschläge für die Überwindung der Schwierigkeiten:

     OECD Covid-19-Blog

    Einige Schriften

     Schooling disrupted, schooling rethought: How the Covid-19 pandemic is changing education Download

     A framework to guide an education response to the COVID-19 Pandemic of 2020 Download

    The Impact of COVID-19 on Education: Insights from the OECD’s Education at a Glance 2020 report  Download

  • NRW: Aktionstag der Gesamtschule Essen-Nord für mehr Bildungsgerechtigkeit (2020-06)

    Am Aktionstag Anfang März 2020 skandieren ca. 700 Schüler*innen der Gesamtschule Nord auf dem Burgplatz in der Essener Innenstadt. Über das Engagement der Schüler*innen und des Kollegiums berichtethier der Schulleiter Wolfgang Erdmann.

  • NRW: Petition für eine Gesamtschule in Rondorf (2020-05-17)

    Die Bürgerinitiative Rondorf hat eine Petition gestartet, in der der Rat der Stadt Köln aufgefordert wird eine Gesamtschule in Rondorf zu gründen. 

    Hier geht es zur Petition.

     

  • NRW: Verbund Schule hoch Drei (2020-04)

    Dorothee Kleinherbers-Boden beschreibt die Aktionen des Verbundes Schule3: Wie im Jahr 2019 angekündigt, finden regelmäßig öffentliche Aktionen gegen unhaltbare Zustände an Schulen an schwierigen Standorten statt. Sie berichtet über Proteste gegen den Schulträger in Wuppertal.

  • BE: Schulgesetzänderung beschlossen (2018-12)

    Am 18. Dez. 2018 hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine Schulgesetzänderung beschlossen. Unter vielen Einzelregelungen ragen zwei heraus:

    {slider title="1. Gemeinschaftsschule wird stufenübergreifende Regelschule" open="false"}

    In §23 SchulG wird die Gemeinschaftsschule beschrieben:

    § 23 Gemeinschaftsschule
    (1) Die Gemeinschaftsschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende und vertiefte allgemeine und berufsorientierende Bildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihren Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in beruflichen Bildungsgängen fortzusetzen.
    (2) Die Gemeinschaftsschule umfasst als einheitlicher Bildungsgang die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Primarstufe) und die Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Sekundarstufe I) und führt imAnschluss zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Die Gemeinschaftsschule bietet eine gymnasiale Oberstufe entweder eigenständig, in einem Verbund oder in Kooperation mit einem beruflichen Gymnasium, einer Integrierten Sekundarschule oder mit einer anderen Gemeinschaftsschule an.
    (3) Die Gemeinschaftsschule führt zu allen Abschlüssen gemäß § 21 Absatz 1. Der mittlere Schulabschluss berechtigt bei entsprechender Qualifikation zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.
    (4) Vorbehaltlich des Absatzes 5 gilt für die Ausgestaltung der Primarstufe § 20 entsprechend, mit Ausnahme von dessen Absatz 5 Satz 1 und Absatz 7, soweit letzterer sich auf die Zusammenarbeit mit weiterführenden allgemein bildenden
    Schulen bezieht. Für die Ausgestaltung der Sekundarstufe I gilt § 22 Absatz 4 und 5 entsprechend.
    (5) Die Fachleistungsdifferenzierung findet in der Gemeinschaftsschule innerhalb gemeinsamer Lerngruppen als durchgängiges Organisationsprinzip binnendifferenziert statt.

    Die zitierten Absätze 4 und 5 von § 22 (Integrierte Sekundarschule) lauten:

    (4) In der Integrierten Sekundarschule kann der Unterricht in gemeinsamen Lerngruppen, in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung sowie in Wahlpflicht- und Wahlgruppen stattfinden. Über Beginn und Formen der Leistungsdifferenzierung entscheidet jede Schule im Rahmen ihres Schulprogramms. Eine Verpflichtung zur äußeren Fachleistungsdifferenzierung besteht nicht.
    (5) Die Integrierte Sekundarschule bietet insbesondere in Kooperation mit Betrieben und Trägern der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung praxisbezogenes und berufsorientiertes Lernen an (Duales Lernen). Die Schule kann die Verbindlichkeit der Teilnahme am Dualen Lernen festlegen. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 kann die Schule auch die Verbindlichkeit der Teilnahme an besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens festlegen.

    {slider title="2. Individuelles Recht auf inklusiven Schulbesuch"}

    § 37 Gemeinsamer Unterricht
    (1) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben einen Anspruch eine allgemeine Schule zu besuchen, wenn sie oder bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern ihre Erziehungsberechtigten dies wünschen.
    (2) Im gemeinsamen Unterricht in der allgemeinen Schule wird zielgleich oder zieldifferent nach den geltenden Rahmenlehrplänen und Vorschriften unterrichtet. Der zielgleiche Unterricht ist auf den Erwerb eines Schulabschlusses nach § 21 Absatz 1 oder des Abiturs ausgerichtet. Organisatorische und methodische Abweichungen sind zulässig, soweit die Art der Behinderung oder Beeinträchtigung es erfordert. Sonderpädagogisch geförderte Schülerinnen und Schüler können zeitweilig in gesonderten Lerngruppen unterrichtet werden, wenn dies im Einzelfall pädagogisch geboten ist.
    (3) Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ werden bis Jahrgangsstufe 10, Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ werden während des gesamten Schulbesuchs zieldifferent unterrichtet. In den Unterrichtsfächern, in denen die Leistungsanforderungen der allgemeinen Schule erfüllt werden können, richten sich die Lernziele und Leistungsanforderungen nach denen der allgemeinen Schule. Diese Schülerinnen und Schüler rücken bis in die Jahrgangsstufe 10 jeweils mit Beginn eines Schuljahres in die nächsthöhere Jahrgangsstufe auf. Für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ darf eine Wiederholung einer Jahrgangsstufe abweichend von § 59 Absatz 4 Satz 1 nur angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass sie dadurch einen oder einen höherwertigen schulischen Abschluss erreichen.
    (4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter der allgemeinen Schule darf eine angemeldete Schülerin oder einen angemeldeten Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur abweisen, wenn für eine angemessene Förderung die personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten nicht vorhanden sind. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter eine Aufnahme nach Satz 1 nicht möglich, so legt sie oder er den Antrag der Schulaufsichtsbehörde vor. Diese richtet zur Vorbereitung ihrer Entscheidung einen Ausschuss ein, der die Erziehungsberechtigten und die Schule anhört. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde abschließend auf der Grundlage einer Empfehlung des Ausschusses und unter Beachtung der personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die gewählte allgemeine Schule, eine andere allgemeine Schule oder im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten eine Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt.

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    Das ganze Berliner Schulgesetz in aktueller Fassung (Stand 18, 12, 2018)

  • Über ein schulpolitisches Gespräch, das keines war
– Chancen vertan?

    Die GGG NRW, die Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW, die Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen NRW und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW haben Anfang Juni 2018 gemeinsam Bedingungen für eine gelingende Fortführung der Inklusion an Gesamtschulen und Sekundarschulen in NRW veröffentlicht. Ein schulpolitisches Gespräch zum Austausch mit Vertreter*innen der Landtagsfraktionen - vielleicht gar Politikberatung - sollte am 7. Juni 2018 in der Gesamtschule Bockmühle in Essen stattfinden. Sollte! 

    Lesen Sie den Beitrag von Michael Schulte (GEW)

  • Landtagsabgeordnete der CDU besuchen Gesamtschulen - Sie diskutieren über Sozialindex

    Auf Einladung der GGG NRW besuchten MdL Frank Rock, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Schule und Bildung, und MdL Jens-Peter Nettekoven im Juni zwei Gesamtschulen in Wuppertal. 

    Den Beitrag von Dagmar Naegele lesen.

  • BE: V. Merkelbach (2017) Zwei Wege und eine Schule für alle

    Valentin Merkelbach stellt die schulpolitische Situation in Berlin seit dem Jahr 2006 dar und lotet die Chancen der Berliner Gemeinschaftsschule aus.

    V. Merkelbach im Bildungsklick