überregional
Haupt­ausschuss

 

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Aufgaben des Hauptausschusses

Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit der Landesverbände und zwischen den Landesverbänden und dem Vorstand der Bundesorganisation. Er beschließt zwischen den Mitgliederversammlungen in wichtigen Angelegenheiten der Gesellschaft. Der Vorstand erstattet dem Hauptausschuss auf jeder Sitzung Bericht. Der Hauptausschuss schlägt der Mitgliederversammlung den Verteilerschlüssel für das Beitragsaufkommen (Satzung § 3. 2.) vor. Der Hauptausschuss entscheidet über die Finanzierung von Vorhaben in Arbeitsgruppen; sie sind dem Hauptausschus gegenüber berichtspflichtig und legen ihm das Arbeitsergebnis vor. Der Hauptausschuss entscheidet insbesondere über die Zuordnung von Mitgliedern (Satzung § 2. 1. d) und den Ausschluss von Mitgliedern (Satzung § 5.2. b).

Mitglieder des Hauptausschusses

sind die Mitglieder des Vorstandes der Bundesorganisation und die Vorsitzenden der Landesverbände. Hinzu kommen für jeden Landesverband mit mehr als 100 Mitgliedern ein, mit mehr als 250 Mitgliedern zwei vom Landesverband zu entsendende Mitglieder.

 Der Hauptausschuss tagt i.d.R. zweimal im Jahr (meist Februar/März und September).