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Inklusion ja – aber nicht so!
Im Oktober 2013 hat die GGG NRW zusammen mit dem LER (Landeselternrat der Gesamtschulen) und der SLVGENRW (Schulleitungsvereinigung NRW) anlässlich der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (9. SchRÄG)unter der Überschrift „Inklusion ja – aber nicht so! Inklusion nach Kassenlage schadet allen Schülern.“ eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht.
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Neben der Einflussnahme auf bildungspolitische Entscheidungen stärkt der Landesverband Niedersachsen den Schulleitungen der Gesamtschulen den Rücken. In diesem Jahr finanziert und organisiert die GGG in Zusammenarbeit mit der evangelisch-lutherischen Landeskirche Fachtagungen für Schulleitungsteams. Vier Fachtagungen für die Regionen Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Weser-Ems mit dem Schwerpunkt „Strategien für Schulleitungsteams im Umgang mit Belastung und Stressoren“ werden angeboten. Plätze für 2-3 Personen je Schule werden vorgehalten. Die Veranstaltungen sind mit ca. 30 Teilnehmern gut nachgefragt.
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Im Februar endete die Anmelderunde für die kommenden fünften Klassen. 5.636 Eltern (42,3 %) entschieden sich für die Stadtteilschule, 7.186 (54%) für das Gymnasium. 1,1 % der Anmeldungen entfallen auf die vier sechsjährigen Grundschulen, 2,6% auf die Sonderschulen und die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich damit die Anmeldequote für die Stadtteilschulen um 1,2%.
Diese Entwicklung stellt aus vielerlei Gründen Anlass zur Besorgnis dar:
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Ab dem Schuljahr 2016/17 wird es rund 300 Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg geben, 28 neue an den Start. Ein Grund zum Freuen, wäre die Gemeinschaftsschule im Wahlkampf nicht zum Profilierungsfeld politischer Parteien geworden. Bekannt aus den politischen Kämpfen bei der Etablierung der Gesamtschulen in den 70er und 80ern ist dies für Gesamtschulkenner nicht verwunderlich. Aber die Schlichtheit der Argumente der Gemeinschaftsschulgegner ist doch immer wieder verblüffend. Auch die Bezeichnung als „Einheitsschule“ wird wieder heftig bemüht, um Szenarien zu beschwören, die den Gemeinschaftsschulen in keiner Weise gerecht werden.
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24. Mai 2016, 18.00 - 21.00 Uhr
Gemeinschaftsschule Neumünster-Faldera
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24. Mai 2016, 18.00 - 21.00 Uhr
Gemeinschaftsschule Neumünster-Faldera
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Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe:
Aktueller Stand und Perspektiven
15.4.2016 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freiherr-vom-Stein-Gemeinschaftsschule
Neumünster
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Zur schulischen Situation von Flüchtlingskindern (2015)
Stellungnahme des Bundesvorstandes der GGG im Auftrag der Mitgliederversammlung vom 14. November 2015 auf Basis der Vorlage des Landesverbandes Hessen. Siehe auch Erklärung zur inklusiven Bildung der GGG vom 17. September 2011
Die Inklusion von Flüchtlingskindern ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nicht davon abhängig gemacht werden darf, welchen rechtlichen Status das Kind bzw. seine Familie nach einem mitunter Jahre dauernden Anerkennungsverfahren hat. Sie muss auf der Grundlage der menschenrechtlichen Konventionen erfolgen und erfordert die aktive Einbeziehung des gesamten Lebensumfeldes der Kinder und Jugendlichen. Gefordert sind hier also viele professionelle und private Begleiter aus der Umgebung der Betroffenen.
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Deutschland legt sich quer | bildungsklick.de vom 04.02.2016
Bund und Länder widersprechen der Auslegung von inklusiver Bildung durch den UN-Fachausschuss und verteidigen das segregierte Sonderschulsystem: es sei auf dem natürlichen Recht der Eltern aufgebaut, über Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu entscheiden.
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Der Hessen Newsletter informiert über aktuelle Ereignisse, die die Arbeit der Schulen des gemeinsamen Lernens in Hessen betreffen.
2016:
Newsletter HE-Süd 2016-02 Newsletter HE-Süd 2016-06
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Auf der Mitgliederversammlung am 20. Januar 2016 in Saarbrücken-Dudweiler wurde einstimmig der Landesvorstand gewählt.
Es stellen sich vor:
1. Vorsitzender: Günther Clemens
2. Vorsitzender: Rolf Fickeis
Kassenwartin: Sigrid Weber
Schriftführer: Elisabeth Haupenthal
Beisitzer: Thorsten Hartmann
Revisoren: Wolfgang Dietrich, Hans-Joachim Schmidt
Der Vorstand hat in der zurückliegenden Zeit regelmäßig und intensiv im Rahmen seiner Möglichkeiten gearbeitet. Viele Veranstaltungen fanden in Kooperation mit befreundeten Organisationen statt: AK, GEW, Landeselterninitiative, LPM, und HTW, KSB.
Durch Anerkennung der Satzung ist die GGG-LV Saar beglaubigt.
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Bedarfsgerechte Personalzuweisung an Schulen
Diskussionsveranstaltung
Donnerstag, 21. April 2016, 18 - 20 Uhr
Arbeitskammer des Saarlandes
Fritz-Dobisch-Str. 6-8
Saarbrücken
Anmeldung per E-Mail an:
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– Zwischenbilanz und Perspektiven
Kooperationsveranstaltung der Arbeitskammer des Saarlandes, der GEW Saarland, der GGG Saarland und der Landeselterninitiative für Bildung.
Dienstag, 26. Januar 2016, 18.00 bis 20.00 Uhr
Großer Saal der Arbeitskammer des Saarlandes
Fritz Dobisch-Straße 6-8
66111 Saarbrücken
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Die Mitgliederversammlung 2016 fand am 20. Januar in der Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Dudweiler statt.
Es wurde ein neuer Vorstand gewählt. Magnus Mauer scheidet aus persönlichen Gründen aus, ebenfalls verabschiedet wurde Dr. Klaus Winkel, der über lange Zeit die Geschicke nicht nur der saarländischen GGG entscheidend mitgeprägt hat. In einer stimmungsvollen Verabschiedung würdigte Landesvorsitzender Günther Clemens die Verdienste des ausscheidenden Geschäftsführer ausführlich und dankte für die geleistete Arbeit.
Als Vordenker und Mitplaner der saarländischen Gesamtschullandschaft hat sich Dr. Klaus Winkel große Verdienste erworben, hat als Lehrer_innenfortbildner die Idee "Eine(r) Schule für alle Kinder" in vielen Köpfen verankert.
Neu in den Vorstand gewählt wurde Elisabeth Haupenthal, die in der kommenden Zeit die Geschäftsführung übernehmen wird.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung Referierte Prof. Dr. Dieter Filsinger,Dekan der sozialwissenschaftlichen Fakultät an der HTW des Saarlandes über "Jugendliche Flüchtlinge im Saarland".
In einem kurzweiligen Vortrag stellte er die Situation in Bund und Land vor, stellte sie in Relation zu den Einwanderungswellen der vergangenen Jahrzehnte und wies auf Handlungsmöglichkeiten und -notwendig-keiten hin.
In der folgenden lebhaften Diskussion wurden Sorgen und Erwartungen geäußert, Möglichkeiten und Grenzen beleuchtet, für die Bundesrepublik und für das Saarland.
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GGG-Verbandstreffen-BB in Kooperation mit anderen Verbänden
Positionspapier zum Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz
Im Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz* ist im §5 (1) ein 12-monatiger Vorbereitungsdienst ab 2019 festgeschrieben.
(* vom 18.12.2012, zuletzt geändert am 14.03.2014)
Hauptforderung:
Wir fordern eine sofortige Änderung des Lehrerbildungsgesetzes, mit der die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 12 Monate zurückgenommen und dessen Länge auf mindestens 18 Monate festgeschrieben wird. Für Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten mit besonderem Entwicklungsbedarf muss die Möglichkeit bestehen, den Vorbereitungsdienst um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern.