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Zur schulischen Situation von Flüchtlingskindern (2015)

Stellungnahme des Bundesvorstandes der GGG im Auftrag der Mitgliederversammlung vom 14. November 2015 auf Basis der Vorlage des Landesverbandes Hessen. Siehe auch Erklärung zur inklusiven Bildung der GGG vom 17. September 2011

Die Inklusion von Flüchtlingskindern ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nicht davon abhängig gemacht werden darf, welchen rechtlichen Status das Kind bzw. seine Familie nach einem mitunter Jahre dauernden Anerkennungsverfahren hat. Sie muss auf der Grundlage der menschenrechtlichen Konventionen erfolgen und erfordert die aktive Einbeziehung des gesamten Le­bens­umfeldes der Kinder und Jugendlichen. Gefordert sind hier also viele professionelle und private Begleiter aus der Umgebung der Betroffenen.

Der Anspruch auf Bildung besteht für jedes dieser Kinder unabhängig von der absehbaren Aufenthaltsdauer in unserem Land; er muss als inklusive Aufgabe verstanden und realisiert werden. Hierbei sehen sich die Schulen, die sich als gemeinsame Schulen für alle Kinder verstehen, in der Verantwortung und haben sich dieser Verantwortung bereits in großem Maße gestellt, indem sie einen wesentlichen Teil – in einigen Bundesländern den weitaus größten Anteil – der Flüchtlingskinder aufgenommen haben. Diese Schulen haben zweifellos mit ihrer Erfahrung im Umgang mit einer heterogenen Schülerschaft günstige Voraussetzungen für diese Aufgabe. Dennoch sind auch angesichts des Umfanges der zu leistenden Arbeit alle Schulformen gleichermaßen in die Pflicht zu nehmen, sich an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu beteiligen.

Für die Bewältigung der auftretenden Herausforderungen sind aus Sicht der GGG folgende Maßnahmen vordringlich:

  • Der Schulbesuch von Flüchtlingskindern muss unmittelbar nach ihrer Ankunft beginnen.
  • Die Beschulung von Flüchtlingskindern muss wohnortnah erfolgen.
  • Alle Schulformen müssen gleichermaßen einbezogen werden.
  • Die Schulträger müssen die entsprechenden räumlichen und Ausstattungs-Bedingungen her- bzw. sicher stellen. Regionale Schulentwicklungspläne müssen überprüft und angepasst werden unter realistischer Berücksichtigung der Mehrbedarfe auf Grund der absehbaren Entwicklung.
  • Die Flüchtlingskinder sollen möglichst von Anfang an am Lernen in Regelklassen teilnehmen, ggf. ergänzt durch besondere Unterstützung etwa beim Erwerb der deutschen Sprache. Besondere Klassen von Flüchtlingskindern (Intensiv-, Willkommensklassen) sollten nur als vorübergehende Maßnahme eingerichtet und der inklusiven Beschulung der Vorrang gegeben werden. Das umfasst die Einbeziehung der Flüchtlingskinder in alle pädagogischen Aktivitäten einschließlich des Ganztagsbetriebes und der Teilnahme am Mittagessen.
  • Bei der Eingliederung von Flüchtlingskindern muss Wert gelegt werden auf längerfristig stabile soziale Beziehungen mit Mitschüler/innen und Pädagog/innen. Dementsprechend sind die Schulen zu verpflichten, aufgenommene Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss zu behalten.
  • Für die schulische Betreuung der Kinder und Jugendlichen müssen Erzieher/innen, Mitarbeiter/innen der Schulsozialarbeit, der Jugendhilfe sowie für psychologische und ärztliche Betreuung einbezogen werden, am besten in festerZuordnung zur jeweiligen Schule, um dort multiprofessionelle Betreuer-Teams zu etablieren.
  • Bei der Ressourcen-Zuweisung (für Personal- und Sachmittel) müssen Flüchtlingskinder mit besonderem Gewicht (z.B. bei Personalfaktoren oder Klassenteilern) berücksichtigt werden (ähnlich wie es bei Kindern mit körperlichen oder mentalen Beeinträchtigungen notwendig ist).
  • Für jugendliche Flüchtlinge, insbesondere Seiteneinsteiger, muss es flexible Regelungen und Verfahren geben, die sie beim Erreichen eines höchst möglichen Schulabschlusses unterstützen, wie etwa längere Schulbesuchszeiten, mehr Anschlussförderung, Berücksichtigung ihrer Kompetenzen in den Heimatsprachen bei den Sprachenverpflichtungen, Anerkennung "untypischer" Sprachenfolgen, Nachteilsausgleich in Abschlussprüfungen.

Wir erwarten von Politikern, Verwaltungen und Schulträgern, dass sie die Schulen in Stand setzen und dabei unterstützen, die herausfordernden Aufgaben bei der Einbeziehung der Flüchtlingskinder zu meistern. Dafür müssen die Schulen die Ressourcen und Arbeitsbedingungen erhalten, die erforderlich sind für die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben. Alle Teile des Bildungssystems sind in gleicher Weise zu beteiligen. Wir halten dabei die Realisierung der oben beschriebenen Grundsätze für notwendig.