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GGG-Grundsatzposition (2015)
Einstimmiger Beschluss der GGG-Mitgliederversammlung am 15. November 2008 in Herford, aktualisiert auf Grund der satzungsändernden Beschlüsse der Mitgliederversammlungen am 15. November 2014 in Mannheim und 25. April 2015 in Langenhagen.
Die GGG setzt sich ein,
für eine Schule für alle:
Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen eine gemeinsame Schule für alle – eine Schule der Inklusion – bis zum Ende ihrer allgemeinen Schulpflicht besuchen und das tradierte gegliederte Schulsystem auch in Deutschland überwunden wird.
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Erklärung zur Schulbaukultur
Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. Nov. 2013 in Bielefeld
Wie Schulen geplant und gebaut werden, wie sie aussehen, welches Ambiente sie ausstrahlen, wie sie genutzt werden können und wie sie tatsächlich genutzt werden, ist Ausdruck des Wertes, den die Gesellschaft der Jugend und damit ihrer eigenen Zukunft beimisst.
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Mehr Geld für Bildung als je zuvor | Spiegel online vom 12.12.2012
An der Bildung wird gespart? Eigentlich nicht. Für 2012 haben Bund, Länder und Gemeinden mehr Geld für das Bildungswesen veranschlagt als je zuvor. International steht Deutschland jedoch weiterhin recht knauserig da.
Bildungsfinanzbericht 2012
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Joachim Lohmann liefert der GGG neue Daten zur unerträglichen Ungleichheit der Bildungschancen. Seine eindrucksvolle Analyse wird heftige Reaktionen hervorrufen.
Die ungleichen Bildungschancen sind unerträglich
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Als "Bildungsferne Republik" bezeichnet die FR in einem Kommentar diese unsere Bildungsrepublik, trotz einiger erfreulicher Befunde. Entscheidende Schwachstelle: die geringen Chancen, die das deutsche Bildungssystem den Migranten bietet.
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Frankfurter IGS’sen Frankfurt, den 11.6.2012
Arbeitskreis der Schulleiter/innen der Frankfurter IGS’sen (i.V. Helga Artelt, Wolfram Waltemathe)
Arbeitskreis der pädagogischen Leiter/innen (i.V. Elke Blum, Silke Henningsen)
An das Kultusministerium Hessen
Frau Beer
Herr Klein
An das IQ Hessen
Herr Peter Herden, Leitung der Arbeitseinheit II.2 Zentrale Lernstandserhebungen
Zur Kenntnis an das IQ Berlin, Forum IGS, GGG Hessen und Bund, GEW, HLZ (Hessische Lehrerzeitung)
Verpflichtende Lernstandserhebungen an Integrierten Gesamtschulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die IGS ist eine Schuform, welche seit über 40 Jahren in Hessen zugelassen ist.
Dennoch wird sie im Bewusstsein des Kultusministeriums und des IQs immer wieder marginalisiert und unsere Arbeit damit unnötigerweise erschwert.
Dies findet sich auch bei den Bildungsstandards, auf welche sich die Lernstandserhebungen ja letztlich beziehen, wieder. Hier wird mangels Handreichungen von den IGS’sen gefordert, dass sie ihre Curricula auf der Basis von drei unterschiedlichen Niveaustufen erstellen, zudem sind Fächer wie NaWi oder GL nicht berücksichtigt.
Wir fordern darum entweder eine Nachbesserung der Lernstandserhebungen für unsere Schulform oder aber die Aussetzung der verpflichtenden Durchführung dieser Lernstandserhebungen an den Integrierten Gesamtschulen.
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Erklärung zur inklusiven Bildung (2011)
Einstimmig beschlossen hat das Plenum des 32. Bundeskongresses der GGG sowie die GGG-Mitgliederversammlung am 17.09.2011 in Hildesheim die folgende Erklärung:
Für die GGG ist Inklusion das selbstverständliche Zusammenleben aller Menschen im Sinne einer gleichberechtigten selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von individuellen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Fähigkeiten und Behinderungen. Daraus erwächst die Verantwortung aller, sich für dieses Menschenrecht einzusetzen und an seiner Realisierung mitzuwirken. Für die Schule bedeutet dies: Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf das gemeinsame Lernen unabhängig von Elternhaus und Einkommen, unabhängig von sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft, unabhängig von unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen. In den Schulen müssen hierfür angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
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Aufbau und Struktur des Schulsystems - Quelle: deutscher bildungs server (dbs)
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Es geht nicht um Fürsorge, sondern um egalitäre Teilhabe
Quelle: HLZ - Heft 12 - Dez. 2010
Von: Siegrid Trommershäuser
Inklusive Schule ist die Schule, die gemäß § 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wesentlicher Bestandteil eines inklusiven Bildungssystems ist (1). Durch Ratifizierung der Konvention durch den deutschen Bundestag haben sich Bund und Länder völkerrechtlich verpflichtet, ihre Umsetzung national zu gewährleisten. Seit März 2009 ist sie geltendes Recht.
Die Inklusive Schule bezieht sich auf das deutsche Schulsystem, besonders auf das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen in der Zeit der zehnjährigen Schulpflicht. Sie bedeutet eine Verpflichtung zum Systemwechsel, bezogen auf das bisherige Schulsystem. Sie tritt ein für das Recht aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen, unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft, miteinander und voneinander zu lernen. Sie bezieht sich nicht nur auf die Gruppe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen. Es geht ihr nicht um eine „Sonderpädagogisierung“ der Schule.
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GGG-Einschätzung bildungspolitischer Entwicklungen (2010)
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13. November 2010
Die Situation
Nach längerer Abstinenz in Fragen der Schulstruktur, ist in jüngster Zeit (Stand Herbst 2010) erhebliche Bewegung in die bildungspolitische Debatte gekommen. Dabei gestalten sich die Entwicklungen in den Bundesländern uneinheitlich und unübersichtlich. Eine starke Ungleichzeitigkeit sowie Unterschiede bei Einzelregelungen und beim verwendeten Vokabular prägen die Situation. Dennoch sind gemeinsame Tendenzen zu erkennen, u.a.:
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Dr. Joachim Lohmann, ehemaliger Bundesvorsitzender der GGG, ehem. Stadtschulrat in Kiel
und Finanzstaatssekretär in Schleswig-Holstein a.D. analysiert in seinem Artikel
"Ende des deutschen Sonderweges"
die Sekundarstufen I und II und entwickelt einen Vorschlag für ein Strukturkonzept.
Erschienen in "Vorgänge" Heft 4/2009
In seinem Beitrag
"Von der Zweigliedrigkeit zur gemeinsame Schule für alle"
beschreibt er die Zweigliedrigkeit als strategischen Zwischenschritt zu einer gemeinsame Schule für alle.
"Die gemeinsame Schule für alle ist nur über den Weg einer Zweigliedrigkeit durchsetzbar, in der
beide Schulformen zur Hochschulreife führen. Diese Form der Zweigliedrigkeit ist revolutionär,
da sie die abschlussbezogene Diskriminierung der Schulformen beseitigt: beide Schulformen
sind gleichberechtigt. Damit verbessern sich die Einstellungen und Erwartungen von Lehrkräften,
Eltern und Schülerinnen und Schülern", schreibt Lohmann.
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mit einer Vorgeschichte von weiteren 20 Jahren seit der Landesgründung.
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Dieser Rückblick in Form einer Datensammlung möge dazu beitragen, den Mut der Einzelschulen zu stärken, ihre Weiterentwicklung zu Schulen des kompetenzorientierten individuellen Lernens selbst zu verantworten. Die Energie dazu ist bei vielen integrierten Gesamtschulen vorhanden und könnte das große Ziel unterstützen, kein Kind mehr zurückzulassen.
Dr. Ursula Dörger
von 1980 Dezernentin für Gesamtschulentwicklung am Hessischen Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung (HIBS)
1992 – 2007 für IGS zuständige Referatsleiterin im Hessischen Kultusministerium (HKM)
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Die Stellungnahme der GGG konzentriert sich auf die zu ziehenden Schlussfolgerungen und anzustrebenden Perspektiven.
HE: GGG-Stellungnahme zum IQ-Jahresbericht Schulinspektion (2010)
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"PISA 2006 in Deutschland: Die Kompetenzen der Jugendlichen im dritten Ländervergleich", Nov. 2008
IPN - Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften der Universität Kiel
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Entstehungsbedingungen
Der Begriff „Gesamtschule" wurde in Hessen zum ersten Mal 1956 für die Gesamtschule Kirchhain verwendet. Bundesweit populär wurde er durch das Vorhaben des Berliner Schulsenators Carl-Heinz Evers Anfang der sechziger Jahre, drei Gesamtschulen als Modellschulen einzurichten, das ab 1964 nach der „Berliner Erklärung" der Kultusministerkonferenz über den Reformbedarf des deutschen Schulwesens aus Anlass ihrer 100. Sitzung seinen entscheidenden Rückhalt bekam.