Nordrhein-Westfalen
In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-gelbe Landesregierung unter der Überschrift „Gelingende Inklusion“ verbindliche Qualitätsstandards, Förderschulgruppen an Regelschulen, Schwerpunktschulen der Inklusion vorgesehen. Für das Gymnasium ist in der Regel nur noch zielgleiche Förderung vorgesehen.
- Michael Fink
Die GGG NRw hat am 5.10.2018 ihre Stellungnahme zu folgenden Gesetebtwürfen abgegeben:
1. Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze - Haushaltsbegleitgesetz
2. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2018
3. zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW für das Jahr 2019
- Michael Fink
Länderbericht NRW 2018/4
In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-gelbe Landesregierung unter der Überschrift „Gelingende Inklusion“ verbindliche Qualitätsstandards, Förderschulgruppen an Regelschulen, Schwerpunktschulen der Inklusion angekündigt. Am Gymnasium soll es in der Regel nur noch zielgleiche Förderung geben. Die Benennung von verbindlichen Qualitätsstandards war die Reaktion auf die zentrale Kritik nicht nur der Schulen. Diese verwiesen wiederholt und nachdrücklich auf die mangelnde Ressourcenausstattung der Schulen des gemeinsamen Lernens. Die mangelnden personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen verhinderten eine gelingende Inklusion. Klar definierte Standards müssen entsprechende Mittel in der Umsetzung nach sich ziehen.
- ggg-nw
Die GGG NRW hat ihre Stellungnahme zum "Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Mindestgröße der Förderschulen und Schulen für Kranke" an das Ministerium für Schule und Weiterbildung geschickt.
- Michael Fink
Mit der Verlagerung des Einstellungsverfahrens auf die Einzelschule ist die Verantwortung für die Lehrerversorgung faktisch von der bildungspolitisch verantwortlichen Länderebene auf die Einzelschule erfolgt. Behrend Heeren analysiert und bewertet in seinem Beitrag die Situation in NRW.
- Michael Fink