Die Allgemeine Bemerkung Nr. 4 zum Recht auf inklusive Bildung dokumentiert die erheblichen Diskrepanzen zwischen dem Menschenrechtsmodell der Vereinten Nationen und den Modellen, die in den Bundesländern bildungspolitisch als Inklusion ausgegeben werden.
Aktuell – überregional
B. Schumann (2017): Inklusion neu starten!
- ggg-bund