Newsletter 2025-05-04

Der zweite überregionale GGG-Newsletter

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Gratulation an die neue Bundesministerin für Familie und Bildung Karin Prien (PM 2025-05-02)

Presseinformation vom 02. Mai 2025:

Die GGG gratuliert Karin Prien zur Vorstellung als künftige Bundesministerin für Familie und Bildung. Damit hat der designierte Kanzler Merz eine ausgewiesene Bildungsexpertin berufen, die nicht nur auf eine langjährige Erfahrung als Schleswig-Holsteinische Bildungsministerin zurückblickt, sondern sich auch in ihrer einjährigen Amtszeit als Präsidentin der Kultusministerkonferenz profilieren konnte. In Schleswig-Holstein haben wir Frau Priens Gesprächsbereitschaft zu Anliegen der Gemeinschaftsschulen schätzen gelernt.

Bundestagsparteien nehmen Stellung (2025-05)

zum Abschnitt Bildung im Koalitionsvertrag 2025

Wir haben die im Bundestag vertretenen Parteien des demokratischen Spektrums um ein Statement zum Abschnitt Bildung im Koalitionsvertrag oder zu unserer Presseerklärung gebeten. Folgende Statements, für die wir danken, sind bei uns eingegangen:

K. Sass: Die Politik der Gesamtschulreform (2025-05)

 Eine Rezension von Karl-Heiz Heinemann

 Warum gelang es in Norwegen, flächendeckend eine zehnjährige Einheitsschule zu etablieren, während die Gesamtschule in Deutschland über den Status einer Angebotsschule zusätzlich zum fortbestehenden gegliederten Schulsystem nicht hinausgekommen ist? Katharina Sass vergleicht in ihrer historisch-politischen Arbeit den politischen Prozess um Schulreform in Norwegen mit dem in Nordrhein-Westfalen.

DIE SCHULE für alle – 2024/4

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ImFokusSchuleImFokus:
– Stärken entdecken & entfalten
GGGaktiv:
– HA-Berichte
– Innovationskongress Oberstufe
Eine Schule für alle und die AfD

Gespräch mit BMK-Präsidentin Simone Oldenburg (2025-04-23)

Simone Oldenburg,
Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung von Mecklenburg-Vorpommern,

ist seit Beginn dieses Jahres Präsidentin der Bildungsministerkonferenz (BMK). Ihre einjährige Amtszeit hat sie unter das Motto „Mehr Bildung ist drin. Für alle.“ gestellt. Damit trifft sie ein zentrales Anliegen unseres Verbandes. Genug Anlass für uns, Frau Oldenburg um einen Meinungsaustausch zu bitten und ihr dabei auch unsere Vorstellungen für den Weg zu einem gerechteren Bildungssystem darzustellen. Das Gespräch fand am 23.04.2025 im Rahmen einer Videokonferenz statt. In der nächsten Ausgabe unseres Verbandsmagazins, das im Juni dieses Jahres erscheinen wird, werden wir ausführlich darüber berichten.

Macht die Schulhöfe grün! (2025-04)

duh logoDie Umwelthilfe, einer unserer Kooperationspartner, hat sich an alle Bundesländer gewandt. Die GGG hat sich dem offenen Brief an die Umwelt-, Kultus- und Bauministerien angeschlossen.

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister der Bau-, Kultus- und Umweltministerien der Länder,

unsere Schulhöfe sind Steinwüsten. Wo Kinder Schutz vor Sonne suchen, finden sie heißen Asphalt. Wo Raum für Naturerfahrung sein sollte, herrscht grauer Beton.

Zu wenig ambitioniert, vage und damit nicht ausreichend! (PM 2025-04-12)

Presseinformation zum Bildungskapitel im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

„Wir fördern Bildungsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Inklusion“ ist die selbst gesteckte Messlatte zu Beginn des Kapitels Bildung, Forschung und Innovation. Die Erwartung eines ambitionierten, in die Zukunft weisenden Programms wird auf den folgenden Seiten jedoch nicht erfüllt.

Newsletter 2025-03-31

Der erste überregionale GGG-Newsletter

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R. Dahlhaus: Zur Lage der integrierten Schulen in den Bundesländern (2025-03)

Fachtagung

mit Referentinnen und Referenten für integrierte Schulen aus Bildungs-, Schul- und Kultusministerien verschiedener Bundesländer am 5. und 6. März 2025 in Räumen der Integrierten Gesamtschule Franzsches Feld in Braunschweig.

CDU/CSU muss das Treiben beenden (PM 2025-03)

Anfrage der CDU/CSU zur Gemein­nützigkeit von Nicht­regierungs­organi­sationen
Presseinformation der GGG vom März 2025

Die GGG begrüßt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU vom 24. Februar 2025

DIE SCHULE für alle – 2024/2

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FokusWissenschaft – FokusPraxis:
– Lehrkräftebildung
GGGaktiv:
– Interview mit Florian Fabricius
– Neu an der IGS
– ArbeiterKind.de

Gesetze, Verordnungen und Erlasse

Lehrplandatenbank der KMK

Rechtsnormendatenbank der KMK

Quellen zum Hessischen Schulrecht
Schulrechtsseiten des Hessischen Kultusministeriums (HKM)

Die rechtlichen Grundlagen der Gesamtschulen finden sich im Hessischen Schulgesetz (HSchG) und den nachgeordneten Vorordnungen.

Hessisches Schulgesetz (HSchG)

Die Entwicklung der Gesamtschulen in Hessen

Seit den 50er Jahren wurden in Hessen Schulzentren mit allen Schulzweigen und teilweise mit Förderstufen eingerichtet, die später additive (heute kooperative) Gesamtschulen wurden. Die ersten 4 integrierten Gesamtschulen wurden 1969 aus additiven Gesamtschulen umgewandelt. Bis 1974 entstanden 54 integrierte Gesamtschulen der ersten Generation. Danach gab es bis 1978 einen Errichtungsstopp für integrierte Gesamtschulen. In dieser Zeit entstanden zahlreiche additive Gesamtschulen. Seit 1980 wurden wieder integrierte Gesamtschulen als Schulen nach Elternwunsch („öffentliches Bedürfnis" für die Schulentwicklungsplanung der Schulträger) eingerichtet. Diese Gesamtschulen der 2. Generation konkurrieren mit dem Angebot der traditionellen Schulformen in ihrem regionalen Umfeld, was sie zu einer verstärkten pädagogischen Profilierung als alternatives Schulangebot nötigt. Wo die einzelnen Gesamtschulen diesen Profilierungsweg nicht gehen, sind sie selbst in der Versuchung, sich als traditionelles Schulangebot darzustellen bis hin zu Umwandlungen von integrierten in kooperative Gesamtschulen oder zur Aufteilung von kooperativen Gesamtschulen in getrennte Gymnasien und Haupt- und Realschulen.

Seit dem Regierungswechsel 1999 in Hessen sind mit Gesetzesänderungen die Rahmenbedingungen für die Gesamtschulen noch stärker den Schulformen bzw. Bildungsgängen angepasst worden. Es liegt bei den Einzelschulen, ob sie sich eher als Gesamtschule mit einem gemeinsamen Förderauftrag für alle Schülerinnen und Schüler verstehen oder ob sie die geänderten rechtlichen Voraussetzungen zum Anlass für die Verstärkung einer internen Dreigliedrigkeit oder zur Umwandlung in schulformbezogene Zweige bzw. Aufspaltung in getrennte Schulformen nehmen.