Newsletter 2025-05-04

Der zweite überregionale GGG-Newsletter

Sie können den Newsletter im Webbrowser lesen Newsletter 2025-05-04 im Browser 

oder ihn als pdf herunterladen: Newsletter 2025-05-04 als pdf

Und hier können Sie den Newsletter abonnieren .

Gratulation an die neue Bundesministerin für Familie und Bildung Karin Prien (PM 2025-05-02)

Presseinformation vom 02. Mai 2025:

Die GGG gratuliert Karin Prien zur Vorstellung als künftige Bundesministerin für Familie und Bildung. Damit hat der designierte Kanzler Merz eine ausgewiesene Bildungsexpertin berufen, die nicht nur auf eine langjährige Erfahrung als Schleswig-Holsteinische Bildungsministerin zurückblickt, sondern sich auch in ihrer einjährigen Amtszeit als Präsidentin der Kultusministerkonferenz profilieren konnte. In Schleswig-Holstein haben wir Frau Priens Gesprächsbereitschaft zu Anliegen der Gemeinschaftsschulen schätzen gelernt.

Bundestagsparteien nehmen Stellung (2025-05)

zum Abschnitt Bildung im Koalitionsvertrag 2025

Wir haben die im Bundestag vertretenen Parteien des demokratischen Spektrums um ein Statement zum Abschnitt Bildung im Koalitionsvertrag oder zu unserer Presseerklärung gebeten. Folgende Statements, für die wir danken, sind bei uns eingegangen:

K. Sass: Die Politik der Gesamtschulreform (2025-05)

 Eine Rezension von Karl-Heiz Heinemann

 Warum gelang es in Norwegen, flächendeckend eine zehnjährige Einheitsschule zu etablieren, während die Gesamtschule in Deutschland über den Status einer Angebotsschule zusätzlich zum fortbestehenden gegliederten Schulsystem nicht hinausgekommen ist? Katharina Sass vergleicht in ihrer historisch-politischen Arbeit den politischen Prozess um Schulreform in Norwegen mit dem in Nordrhein-Westfalen.

DIE SCHULE für alle – 2024/4

GGG MagazinDS232 titel 410x336

ImFokusSchuleImFokus:
– Stärken entdecken & entfalten
GGGaktiv:
– HA-Berichte
– Innovationskongress Oberstufe
Eine Schule für alle und die AfD

Gespräch mit BMK-Präsidentin Simone Oldenburg (2025-04-23)

Simone Oldenburg,
Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung von Mecklenburg-Vorpommern,

ist seit Beginn dieses Jahres Präsidentin der Bildungsministerkonferenz (BMK). Ihre einjährige Amtszeit hat sie unter das Motto „Mehr Bildung ist drin. Für alle.“ gestellt. Damit trifft sie ein zentrales Anliegen unseres Verbandes. Genug Anlass für uns, Frau Oldenburg um einen Meinungsaustausch zu bitten und ihr dabei auch unsere Vorstellungen für den Weg zu einem gerechteren Bildungssystem darzustellen. Das Gespräch fand am 23.04.2025 im Rahmen einer Videokonferenz statt. In der nächsten Ausgabe unseres Verbandsmagazins, das im Juni dieses Jahres erscheinen wird, werden wir ausführlich darüber berichten.

Macht die Schulhöfe grün! (2025-04)

duh logoDie Umwelthilfe, einer unserer Kooperationspartner, hat sich an alle Bundesländer gewandt. Die GGG hat sich dem offenen Brief an die Umwelt-, Kultus- und Bauministerien angeschlossen.

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister der Bau-, Kultus- und Umweltministerien der Länder,

unsere Schulhöfe sind Steinwüsten. Wo Kinder Schutz vor Sonne suchen, finden sie heißen Asphalt. Wo Raum für Naturerfahrung sein sollte, herrscht grauer Beton.

Zu wenig ambitioniert, vage und damit nicht ausreichend! (PM 2025-04-12)

Presseinformation zum Bildungskapitel im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

„Wir fördern Bildungsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Inklusion“ ist die selbst gesteckte Messlatte zu Beginn des Kapitels Bildung, Forschung und Innovation. Die Erwartung eines ambitionierten, in die Zukunft weisenden Programms wird auf den folgenden Seiten jedoch nicht erfüllt.

Newsletter 2025-03-31

Der erste überregionale GGG-Newsletter

Sie können den Newsletter im Webbrowser lesen Newsletter 2025-03-31 im Browser 

oder ihn als pdf herunterladen: Newsletter 2025-03-31 als pdf

Und hier können Sie den Newsletter abonnieren .

R. Dahlhaus: Zur Lage der integrierten Schulen in den Bundesländern (2025-03)

Fachtagung

mit Referentinnen und Referenten für integrierte Schulen aus Bildungs-, Schul- und Kultusministerien verschiedener Bundesländer am 5. und 6. März 2025 in Räumen der Integrierten Gesamtschule Franzsches Feld in Braunschweig.

CDU/CSU muss das Treiben beenden (PM 2025-03)

Anfrage der CDU/CSU zur Gemein­nützigkeit von Nicht­regierungs­organi­sationen
Presseinformation der GGG vom März 2025

Die GGG begrüßt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU vom 24. Februar 2025

DIE SCHULE für alle – 2024/2

GGG MagazinDS232 titel 410x336

FokusWissenschaft – FokusPraxis:
– Lehrkräftebildung
GGGaktiv:
– Interview mit Florian Fabricius
– Neu an der IGS
– ArbeiterKind.de

Eintrag in die Kladde aus Anlass der Veröffentlichung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung und des Schulordnungsgesetzes (Ordnung des Schulwesens im Saarland) vom 16.03.11

Klaus Winkel

(Verordnungen s. Downloadbereich)

Wesenheiten sind unveränderlich, weil zeitlos im „Wesenreich“. (Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd.12, Basel 2004, Stichwort WESEN)

In meinem 1. philosophischen Proseminar (1968) habe ich mich mit Nicolai Hartmann (1882 – 1950), von dem dieser Satz stammt, beschäftigen dürfen und schon damals Probleme gehabt, das Wesen des Wesens zu verstehen. Das Wörterbuch der Philosophie hilft mir in diesem Punkt trotz meines Alters nicht wirklich weiter, bietet es doch 29 gehaltvolle Kolumnen zum Stichwort Wesen. - Wesen, höchstes und anderes habe ich nicht mitgezählt.

Warum beschäftigt mich das Wesen heute wieder?

„Die Gemeinschaftsschule bietet jedoch ihrem Wesen und den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler entsprechend neben dem Weg zum Abitur auch den Erwerb des Hauptschulabschlusses und des mittleren Bildungsabschlusses an.“

Da haben wir es, das Wesen in einem Gesetzestext, der von Beamten geschrieben wurde, die erkannt haben, dass a) die in Deutschland gebräuchlichen Schulabschlüsse zeitlos und unveränderlich mit der Gemeinschaftsschule verwoben waren und sind und dass b) noch manch anderes zum Wesen der Gemeinschaftsschule, die Teil des Schulwesens ist, gehört. Da west etwas in Wesen! - Zum Beispiel gehört zum Wesen der Gemeinschaftsschule, dass Gymnasialschüler(innen) und viele Schüler(innen) mit Förderbedarf nicht zur Gemeinschaft(sschule) gehören.

Die drei Abschlüsse kann man auch im Gymnasium erwerben, doch gehört nur einer, das Abitur, zum Wesen desselben. Das Gymnasium hat eben ein wesentlich reduziertes Wesen, eindimensional sozusagen. Zum Wesen des Gymnasiums gehört, dass es eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt. HSA und mBA sind wesensfremd. (Aber vielleicht wird das Gymnasium durch die Vermittlung auch dieser Abschlüsse genesen und eine vollwertige Schulform wie die Gemeinschaftsschule).

Den Vorgänger unseres derzeitigen Ministers, Herrn Jürgen Schreier, habe ich bei Gelegenheit einer Veranstaltung im LPM gefragt, was denn die vertiefte von der erweiterten allgemeinen Bildung unterscheide und auf welchen Bildungsbegriff sich die Kultusministerkonferenz (die hat das so festgeschrieben) beziehe. Dazu wusste er nichts zu sagen: er hat meine Frage nicht beantwortet. Ich halte ihm zugute, dass ihm die Fragen anderer Diskussionsteilnehmer(innen) wichtiger waren. Die erste PISA-Studie warf ja viele wichtige Fragen auf. Mich verwirrt die geteilte und auf Schulformen verteilte Bildung im Wesenreich Schule weiterhin.

Zum Gesetz:

Mit Unterstützung der LINKEN, die sehr wohl weiß, was die Rechte tut, wird die Gemeinschaftsschule eingeführt und verfassungsfest geklopft.

Ich muss mich damit nicht abzufinden.

Trotzdem: Was kann ich der neuen Gemeinschaftsschule abgewinnen?

  • Sie bietet alle drei Schulabschlüsse und bricht damit das Abiturprivileg des Gymnasiums.
  • Das Gesetz ermöglicht den Einzelschulen, eigene pädagogische Konzepte zu entwickeln und ein spezifisches Profil auszubilden. Das Team-Kleingruppen-Modell der saarländischen Gesamtschule kann bei Nutzung des angegebenen hohen Maßes an Selbstständigkeit und des Gestaltungsspielraumes umgesetzt werden.
  • Das Förderkonzept der Schule – und nicht Erlasse und Verordnungen – wird zur Grundlage allen pädagogischen Handelns erklärt.
  • Bis einschließlich Klassenstufe 8 wird ohne Versetzungsentscheidung gelernt. - Nichts ist darüber zu lesen, dass Noten gegeben, Tests durchgeführt und Vergleichsarbeiten geschrieben werden müssen. So arbeitet die Georg-Christoph-Lichtenberg Gesamtschule in Göttingen-Geismar seit 35 Jahren bewunderswert erfolgreich. -Es gibt in der Bundesrepublik weitere nachahmenswerte Beispiele und die Exkursionen mit Ottmar Wagner (LPM) nach Schweden, Finnland und in die Schweiz bieten Perspektiven auf anzustrebendes europäisches Bildungsniveau.
  • Auch wenn der HSA de jure angeboten wird, braucht er de facto nicht erteilt zu werden. Alle Schüler schaffen es: mBA und mehr!
  • Wenn also die Gesamt- und andere Schulen sich durchringen können, gemeinsam ein pädagogisches Konzept zu erarbeiten – für jede Einzelschule ist das sowieso nicht machbar - ist ihre Weiterentwicklung zu diesem Ziele hin möglich.

Genug geschwärmt.

Es werden die materiellen und personellen weder durch dieses Gesetz noch durch Zusatzvereinbarungen Voraussetzungen geschaffen.

Was stört mich an der Einrichtung der Gemeinschaftsschule?

  • Das Ziel, eine Schule für alle Kinder und Jugendliche, ist wiederum auf Jahre unerreichbar.
  • Das Gymnasium bleibt ebenso erhalten wie die Förderschule: Gespaltene Schule – gespaltene Gesellschaft! Die Behindertenrechtskonvention findet keine hinreichende Beachtung.
  • Der HSA bleibt, obwohl die OECD und mit ihr viele andere Organisationen und Experten mindestens den mBA als Voraussetzung für die weitere Qualifikation auch in der beruflichen Bildung zwingend empfehlen.
  • Das Modell der Fachleistungsdifferenzierung widerspricht den empirischen Studien zur erfolgreichen Gruppierung von Schüler(innen). Gesetzesintern besteht ein unauflöslicher Widerspruch zwischen dem Gebot des selbstständigen Lernens und der individuellen Lernwege einerseits und der Fachleistungsdifferenzierung andererseits.
  • Die Klassenstufen 5 und 6 werden als Orientierungsstufe ausgewiesen. Sie sollen durch ein besonderes Maß an Durchlässigkeit gekennzeichnet sein. Da weder im Gymnasium noch in der Gemeinschaftsschule in dieser Stufe Leistungskurse gebildet werden, da an beiden Schulformen alle Abschlüsse erworben werden können, braucht weder eingestuft noch umgestuft noch ein Schulwechsel vorgesehen werden. Wem also nützt diese Festlegung? - Honi soit qui mal y pense!
  • Die zentralen Abschlussprüfungen bleiben erhalten. Insbesondere die für den HSA halte ich für verzichtbar. Doch werden uns die Gymnasiallehrer(innen) bei der Forderung ihrer Abschaffung dann unterstützen, wenn sie diese in sechs Jahren selbst durchführen müssen. Schreibt das Gesetz doch vor, dass die Abschlüsse der Sek.I und II in zentralen Abschlussprüfungen erworben werden.
  • Obwohl alle Abschlüsse sowohl in der Gemeinschaftsschule wie im Gymnasium erworben werden können, arbeiten nur in der Gemeinschaftsschule Lehrer(innen) mit der Qualifikation für die entsprechenden Bildungsgänge. Sie werden bestimmt bei den entsprechenden Abschlussprüfungen als Prüfungskommissare im Gymnasium eingesetzt. - Das hat was!
  • Nicht erkennbar sind Anforderungen an das Gymansium seine bildungsfeindliche Selektionspraxis aufzugeben.

Wer wissen möchte, wie sich viele saarländische Experten – unter ihnen auch der Landesvorstand der GGG – die Gemeinschaftsschule vorstellen, der lese (noch einmal) die GEDANKENSKIZZE ZUR GEMEINSCHAFTSSCHULE in dem Bericht der Arbeitskammer an die Regierung des Saarlandes 2010, S. 216ff! Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine schlechte Karrikatur gegenüber dieser ausgereiften Reformvorstellung. Das saarländische Parlament löste, stimmte es dieser Verfassungsänderung und dem Schulgesetz zu, noch nicht einmal die Humboldtsche Stufenschulidee vom Beginn der vorletzten Jahrhunderts ein, sondern schreibt schlicht Die deutsche Bildungskastrophe (G.Picht, 1964) fort.

Mich ärgert an der Politik der Landesregierung und ihres Bildungsministers die Ziellosigkeit dieser Strukturreform. In allen Ländervergleichen belegt das Saarland einen der hinteren Plätze: sei es bei den Schulabschlüssen, sei es bei der Lehrer-Schüler-Relation, sei es bei der Klassengröße, sei es bei der Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden.

Was aber nützt diese Verfassungsänderung, wenn diese Daten nicht geändert werden.

Was soll eine Zusammenlegung von zwei koexistierenden Schulformen, deren gemeinsame Konkurrenz das Gymnasium ist, wenn nicht diese Ziele vorgeben werden:

  • Bei der Zahl Hauptschulabschlüsse nimmt das Saarland in 6 Jahren den letzten und nicht den ersten Platz in der Bundesstatistik ein!
  • Bei der Abiturquote schließt das Saarland mindestens zu Sachsen und Thüringen (sind ja auch Beitrittsländer und in diesem Punkt aber viel besser) auf: also bald 50%.
  • Alle Schulen sind inklusiv.

Das muss finanziert werden und m.E. kann es finanziert werden.

Mich ärgert, dass ich von dieser Landesregierung noch immer nicht gehört und gelesen habe, wie hoch die sog. Bildungsrendite ist und wofür für sie verwendet wird.

Diese Verfassungsänderung, der vier Landtagsparteien zustimmen wollen, kann das Schulsystem zum Sparen freigeben. (Die Landeselterninitiative nennt gute Gründe für die Annahme, dass die Schulreform als Sparmodell genutzt wird.)

Den Akteure und den zustimmenden Parlamentariern fehlt der Blick für das Wesentliche in Schule und Gesellschaft! So bleibt im saarländischen Schulsystem alles Wesentliche beim falschen Alten.

Mir bleibt die Erkenntnis der Gültigkeit des Diktums Nicolai Hartmanns:

Wesenheiten sind unveränderlich, weil zeitlos im „Wesenreich“.

So viel habe ich nun verstanden vom Wesen, vom saarländischen Schulwesen!