Newsletter 2025-05-04

Der zweite überregionale GGG-Newsletter

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Gratulation an die neue Bundesministerin für Familie und Bildung Karin Prien (PM 2025-05-02)

Presseinformation vom 02. Mai 2025:

Die GGG gratuliert Karin Prien zur Vorstellung als künftige Bundesministerin für Familie und Bildung. Damit hat der designierte Kanzler Merz eine ausgewiesene Bildungsexpertin berufen, die nicht nur auf eine langjährige Erfahrung als Schleswig-Holsteinische Bildungsministerin zurückblickt, sondern sich auch in ihrer einjährigen Amtszeit als Präsidentin der Kultusministerkonferenz profilieren konnte. In Schleswig-Holstein haben wir Frau Priens Gesprächsbereitschaft zu Anliegen der Gemeinschaftsschulen schätzen gelernt.

Bundestagsparteien nehmen Stellung (2025-05)

zum Abschnitt Bildung im Koalitionsvertrag 2025

Wir haben die im Bundestag vertretenen Parteien des demokratischen Spektrums um ein Statement zum Abschnitt Bildung im Koalitionsvertrag oder zu unserer Presseerklärung gebeten. Folgende Statements, für die wir danken, sind bei uns eingegangen:

K. Sass: Die Politik der Gesamtschulreform (2025-05)

 Eine Rezension von Karl-Heiz Heinemann

 Warum gelang es in Norwegen, flächendeckend eine zehnjährige Einheitsschule zu etablieren, während die Gesamtschule in Deutschland über den Status einer Angebotsschule zusätzlich zum fortbestehenden gegliederten Schulsystem nicht hinausgekommen ist? Katharina Sass vergleicht in ihrer historisch-politischen Arbeit den politischen Prozess um Schulreform in Norwegen mit dem in Nordrhein-Westfalen.

DIE SCHULE für alle – 2024/4

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ImFokusSchuleImFokus:
– Stärken entdecken & entfalten
GGGaktiv:
– HA-Berichte
– Innovationskongress Oberstufe
Eine Schule für alle und die AfD

Gespräch mit BMK-Präsidentin Simone Oldenburg (2025-04-23)

Simone Oldenburg,
Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung von Mecklenburg-Vorpommern,

ist seit Beginn dieses Jahres Präsidentin der Bildungsministerkonferenz (BMK). Ihre einjährige Amtszeit hat sie unter das Motto „Mehr Bildung ist drin. Für alle.“ gestellt. Damit trifft sie ein zentrales Anliegen unseres Verbandes. Genug Anlass für uns, Frau Oldenburg um einen Meinungsaustausch zu bitten und ihr dabei auch unsere Vorstellungen für den Weg zu einem gerechteren Bildungssystem darzustellen. Das Gespräch fand am 23.04.2025 im Rahmen einer Videokonferenz statt. In der nächsten Ausgabe unseres Verbandsmagazins, das im Juni dieses Jahres erscheinen wird, werden wir ausführlich darüber berichten.

Macht die Schulhöfe grün! (2025-04)

duh logoDie Umwelthilfe, einer unserer Kooperationspartner, hat sich an alle Bundesländer gewandt. Die GGG hat sich dem offenen Brief an die Umwelt-, Kultus- und Bauministerien angeschlossen.

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister der Bau-, Kultus- und Umweltministerien der Länder,

unsere Schulhöfe sind Steinwüsten. Wo Kinder Schutz vor Sonne suchen, finden sie heißen Asphalt. Wo Raum für Naturerfahrung sein sollte, herrscht grauer Beton.

Zu wenig ambitioniert, vage und damit nicht ausreichend! (PM 2025-04-12)

Presseinformation zum Bildungskapitel im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

„Wir fördern Bildungsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Inklusion“ ist die selbst gesteckte Messlatte zu Beginn des Kapitels Bildung, Forschung und Innovation. Die Erwartung eines ambitionierten, in die Zukunft weisenden Programms wird auf den folgenden Seiten jedoch nicht erfüllt.

Newsletter 2025-03-31

Der erste überregionale GGG-Newsletter

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R. Dahlhaus: Zur Lage der integrierten Schulen in den Bundesländern (2025-03)

Fachtagung

mit Referentinnen und Referenten für integrierte Schulen aus Bildungs-, Schul- und Kultusministerien verschiedener Bundesländer am 5. und 6. März 2025 in Räumen der Integrierten Gesamtschule Franzsches Feld in Braunschweig.

CDU/CSU muss das Treiben beenden (PM 2025-03)

Anfrage der CDU/CSU zur Gemein­nützigkeit von Nicht­regierungs­organi­sationen
Presseinformation der GGG vom März 2025

Die GGG begrüßt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU vom 24. Februar 2025

DIE SCHULE für alle – 2024/2

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FokusWissenschaft – FokusPraxis:
– Lehrkräftebildung
GGGaktiv:
– Interview mit Florian Fabricius
– Neu an der IGS
– ArbeiterKind.de

Länderbericht 2008/1

Gemeinschaftsschule erhält Rechtsgrundlage

Jede Schule kann Elemente der Gemeinschaftsschule übernehmen

Anfang Dezember 2007 wurden die ca. 15 Schulen festgelegt, aus denen 11 Gemeinschaftsschulen hervorgehen sollen. Nun haben SPD- und Linksfraktion einen Gesetzesvorschlag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, der den Rahmen für die rechtliche Absicherung der Pilotphase Gemeinschaftsschule absteckt. In dem neuen § 17a heißt es u.a.:

(4) In Gemeinschaftsschulen findet gemeinsames Lernen und individuelle Förderung von der Schulanfangsphase bis zur gymnasialen Oberstufe in einer Schule oder in Kooperation mehrerer Schulen statt. Sie führen zu allen allgemein bildenden Abschlüssen, soweit der erforderliche Leistungsstand erreicht wird. Die Sekundarstufe I untergliedert sich dabei nicht in unterschiedliche Bildungsgänge. Näheres ist in der Genehmigung zu regeln.

(5) In Gemeinschaftsschulen finden die Regelungen über das Probehalbjahr sowie abweichend von § 56 Abs.2 die Regelungen über die Bildungsgangempfehlung nach dem Besuch der Primarstufe bei Verbleib in der Gemeinschaftsschule keine Anwendung. Abweichend von § 59 finden bis zum Abschluss der Sekundarstufe I Jahrgangsstufenwiederholungen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen statt. Darüber sind Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen zu schließen. Die äußere Fachleistungsdifferenzierung findet als Organisationsprinzip in Gemeinschaftsschulen keine Anwendung.

(6) Schulen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen, können mit entsprechenden Konzepten und mit Verweis auf die Pilotphase nach den Voraussetzungen des § 18 einzelne Regelungen des Abs. 5 anwenden.“

Gleichzeitig ist ein Genehmigungsschreiben an die Schulen in Vorbereitung, das die näheren Einzelheiten regelt. Schließlich werden mit einer Projektvereinbarung zwischen Schule, Bezirk (Schulträger) und Senatsverwaltung jeweils für den einzelnen Standort geltende Vereinbarungen festgelegt

In der Koalitionsvereinbarung heißt es „Zum Einstieg in die Gemeinschaftsschule gehört, dass über die Einrichtung einer Pilotphase hinaus integrative Elemente in unserem Schulsystem gestärkt werden. Hierzu wird geprüft, ob durch eine Schulgesetzänderung der Zwang zur äußeren Fachleistungsdifferenzierung in der Sekundarstufe I, das Probehalbjahr sowie die Regelungen des Wiederholens von Klassenstufen mittels einer »Kann«-Formulierung aufgehoben werden können.“ In diesem Zusammenhang ist der Absatz (6) (siehe oben) von Interesse. Er eröffnet allen Schulen die Möglichkeit bei entsprechendem pädagogischen Konzept, auf das Probehalbjahr, die Bildungsgang-Empfehlung, das Sitzenlassen (und damit die Querversetzung) und/oder die äußere Leistungsdifferenzierung zu verzichten. Das wäre schon sensationell. Das Ganze setzt natürlich voraus, dass der Gesetzesentwurf in der vorgelegten Fassung beschlossen wird.

Lothar Sack