Newsletter 2025-05-04

Der zweite überregionale GGG-Newsletter

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Gratulation an die neue Bundesministerin für Familie und Bildung Karin Prien (PM 2025-05-02)

Presseinformation vom 02. Mai 2025:

Die GGG gratuliert Karin Prien zur Vorstellung als künftige Bundesministerin für Familie und Bildung. Damit hat der designierte Kanzler Merz eine ausgewiesene Bildungsexpertin berufen, die nicht nur auf eine langjährige Erfahrung als Schleswig-Holsteinische Bildungsministerin zurückblickt, sondern sich auch in ihrer einjährigen Amtszeit als Präsidentin der Kultusministerkonferenz profilieren konnte. In Schleswig-Holstein haben wir Frau Priens Gesprächsbereitschaft zu Anliegen der Gemeinschaftsschulen schätzen gelernt.

Bundestagsparteien nehmen Stellung (2025-05)

zum Abschnitt Bildung im Koalitionsvertrag 2025

Wir haben die im Bundestag vertretenen Parteien des demokratischen Spektrums um ein Statement zum Abschnitt Bildung im Koalitionsvertrag oder zu unserer Presseerklärung gebeten. Folgende Statements, für die wir danken, sind bei uns eingegangen:

K. Sass: Die Politik der Gesamtschulreform (2025-05)

 Eine Rezension von Karl-Heiz Heinemann

 Warum gelang es in Norwegen, flächendeckend eine zehnjährige Einheitsschule zu etablieren, während die Gesamtschule in Deutschland über den Status einer Angebotsschule zusätzlich zum fortbestehenden gegliederten Schulsystem nicht hinausgekommen ist? Katharina Sass vergleicht in ihrer historisch-politischen Arbeit den politischen Prozess um Schulreform in Norwegen mit dem in Nordrhein-Westfalen.

DIE SCHULE für alle – 2024/4

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ImFokusSchuleImFokus:
– Stärken entdecken & entfalten
GGGaktiv:
– HA-Berichte
– Innovationskongress Oberstufe
Eine Schule für alle und die AfD

Gespräch mit BMK-Präsidentin Simone Oldenburg (2025-04-23)

Simone Oldenburg,
Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung von Mecklenburg-Vorpommern,

ist seit Beginn dieses Jahres Präsidentin der Bildungsministerkonferenz (BMK). Ihre einjährige Amtszeit hat sie unter das Motto „Mehr Bildung ist drin. Für alle.“ gestellt. Damit trifft sie ein zentrales Anliegen unseres Verbandes. Genug Anlass für uns, Frau Oldenburg um einen Meinungsaustausch zu bitten und ihr dabei auch unsere Vorstellungen für den Weg zu einem gerechteren Bildungssystem darzustellen. Das Gespräch fand am 23.04.2025 im Rahmen einer Videokonferenz statt. In der nächsten Ausgabe unseres Verbandsmagazins, das im Juni dieses Jahres erscheinen wird, werden wir ausführlich darüber berichten.

Macht die Schulhöfe grün! (2025-04)

duh logoDie Umwelthilfe, einer unserer Kooperationspartner, hat sich an alle Bundesländer gewandt. Die GGG hat sich dem offenen Brief an die Umwelt-, Kultus- und Bauministerien angeschlossen.

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister der Bau-, Kultus- und Umweltministerien der Länder,

unsere Schulhöfe sind Steinwüsten. Wo Kinder Schutz vor Sonne suchen, finden sie heißen Asphalt. Wo Raum für Naturerfahrung sein sollte, herrscht grauer Beton.

Zu wenig ambitioniert, vage und damit nicht ausreichend! (PM 2025-04-12)

Presseinformation zum Bildungskapitel im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

„Wir fördern Bildungsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Inklusion“ ist die selbst gesteckte Messlatte zu Beginn des Kapitels Bildung, Forschung und Innovation. Die Erwartung eines ambitionierten, in die Zukunft weisenden Programms wird auf den folgenden Seiten jedoch nicht erfüllt.

Newsletter 2025-03-31

Der erste überregionale GGG-Newsletter

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R. Dahlhaus: Zur Lage der integrierten Schulen in den Bundesländern (2025-03)

Fachtagung

mit Referentinnen und Referenten für integrierte Schulen aus Bildungs-, Schul- und Kultusministerien verschiedener Bundesländer am 5. und 6. März 2025 in Räumen der Integrierten Gesamtschule Franzsches Feld in Braunschweig.

CDU/CSU muss das Treiben beenden (PM 2025-03)

Anfrage der CDU/CSU zur Gemein­nützigkeit von Nicht­regierungs­organi­sationen
Presseinformation der GGG vom März 2025

Die GGG begrüßt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU vom 24. Februar 2025

DIE SCHULE für alle – 2024/2

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FokusWissenschaft – FokusPraxis:
– Lehrkräftebildung
GGGaktiv:
– Interview mit Florian Fabricius
– Neu an der IGS
– ArbeiterKind.de

Länderbericht 2004/4

Chance vertan? – Neues Schulgesetz und neue Sekundarstufen I-Verordnung in Berlin

Anfang 2004 wurde das neue Schulgesetz in Berlin in Kraft gesetzt. Es enthielt eine ganze Reihe interessanter Neuerungen, von denen hier nur einige genannt werden. Sie beziehen sich auf die Autonomie der Schule (Orientierung der Arbeit an einem Schulprogramm, Stärkung der Schule bei der Personalauswahl, Selbstbewirtschaftung der

Haushaltsmittel für Unterrichtsmaterial, ...), auf die Grundschule (sie bleibt 6-jährig, keine Zurückstellungen bei der Einschulung, Vorverlegung des Einschulungsalters um ein halbes Jahr, mindestens verlässliche Halbtagsschule für alle Schulen, flexible Schulanfangsphase und einiges mehr), auf die gymnasiale Oberstufe (eine interessante Regelung für die Verkürzung des Durchlaufs zur Abitur auf 12 Jahre als Normalform der Gymnasien, daneben ein 13-jähriger Durchlauf für Schüler, die mit entsprechender Qualifikation von der Realschule oder der Hauptschule kommen; die Gesamtschulen können beide Varianten anbieten).

Sucht man nach neue Ideen für die Sekundarstufe I – insbesondere solchen, die „eine Schule für Alle“ anstreben – so wird es mager. Etwas enttäuschend, immerhin leben wir im Jahr 3 nach PISA. Neben die vorhandenen vier Schularten tritt eine neue, die verbundene Haupt- und Realschule, nun also fünfgliedrig. Immerhin wird der Versuch einer Beschreibung der Unterschiede der Schularten in ihrer Zielsetzung gemacht: eine grundlegende allgemeine Bildung, eine erweiterte allgemeine Bildung, eine vertiefte allgemeine Bildung. Können Sie das den drei klassischen Schularten zuordnen? Für die Gesamtschule heißt es dann folgerichtig sie „vermittelt allen Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder eine vertiefte allgemeine Bildung“. Jetzt wissen wir es ganz genau! Immerhin, es wird großer Wert darauf gelegt, die verschiedenen Bildungsgänge durchlässig zu gestalten. Allen Schülern der Sekundarstufe I wird die Möglichkeit eröffnet, den mittleren Bildungsabschluss zu erreichen. Alle Schüler der Sek I, wie schon oben angedeutet, können bei guten Leistungen auf die gymasiale Oberstufe, wenn auch mit Auflagen.

Insgesamt lesen sich die ersten Teile des Schulgesetzes recht hoffnungsfroh, je weiter man nach hinten kommt, desto mehr fühlt man wieder in der bildungspolitischen und pädagogischen Vergangenheit. Das geht nicht immer ohne Widersprüche ab.

Nun war es also spannend, zu sehen, was denn die Sekundarstufen I-Verordnung so bringt. Sie ist, entgegen allen bisherigen Usancen im Entwurf bereits veröffentlicht worden. Sie bleibt der Gesetzesvorlage treu. Von allem ein bisschen:

Das Positive: Durchlässigkeit, Betonung der individuellen Förderung, Einbeziehung der Eltern, Treffen von Bildungsund Erziehungsvereinbarungen, Informations- und Beratungspflicht gegenüber Eltern und Schülern, Umgang mit LRS, zusätzliche Förderung von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache und, man höre und staune, der jahrgangsgemischte Unterricht wird zugelassen.

Aber: Die Altersmischung darf nur höchstens zwei Jahrgänge umfassen und Deutsch, Fremdsprache und Mathematik werden ausgenommen. Viele sinnvolle Regelungen, so ist zu befürchten, stehen nur auf dem Papier, da sie zusätzliche Ressourcen verlangen. Die Regelungen, die den Versuch machen, bei zerklüfteter Schullandschaft dennoch zu einem „gemeinsamen“ mittleren Schulabschluss zu kommen, wirken krampfig. Die Chance, zu einer einheitlichen Bewertungsskala zu kommen wird vertan. Die Fachleistungsdifferenzierungsvorschriften sind etwa so schlimm wie das Wort selbst und gehen über die Forderungen der überholten KMK-Vereinbarung noch hinaus. Öffnungsklauseln fehlen, die eine schulische Weiterentwicklung im Rahmen des jeweiligen Schulprogramms ermöglichen könnten. Fazit: Der Entwurf zur Sekundarstufen I-Verordnung enthält eine hohe Regelungsdichte, man spürt wenig vom Geist der Anfangsparagraphen des Schulgesetzes, Öffnungen geschehen halbherzig.

Bleibt dennoch zu hoffen, dass die jetzt vorliegende Fassung der Verordnung nur verstanden wird als die Formulierung des jetzigen Zustandes als Ausgangspunkt für notwendige Entwicklungen jeder Schule.

Lothar Sack