Newsletter 2025-05-04

Der zweite überregionale GGG-Newsletter

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Gratulation an die neue Bundesministerin für Familie und Bildung Karin Prien (PM 2025-05-02)

Presseinformation vom 02. Mai 2025:

Die GGG gratuliert Karin Prien zur Vorstellung als künftige Bundesministerin für Familie und Bildung. Damit hat der designierte Kanzler Merz eine ausgewiesene Bildungsexpertin berufen, die nicht nur auf eine langjährige Erfahrung als Schleswig-Holsteinische Bildungsministerin zurückblickt, sondern sich auch in ihrer einjährigen Amtszeit als Präsidentin der Kultusministerkonferenz profilieren konnte. In Schleswig-Holstein haben wir Frau Priens Gesprächsbereitschaft zu Anliegen der Gemeinschaftsschulen schätzen gelernt.

Bundestagsparteien nehmen Stellung (2025-05)

zum Abschnitt Bildung im Koalitionsvertrag 2025

Wir haben die im Bundestag vertretenen Parteien des demokratischen Spektrums um ein Statement zum Abschnitt Bildung im Koalitionsvertrag oder zu unserer Presseerklärung gebeten. Folgende Statements, für die wir danken, sind bei uns eingegangen:

K. Sass: Die Politik der Gesamtschulreform (2025-05)

 Eine Rezension von Karl-Heiz Heinemann

 Warum gelang es in Norwegen, flächendeckend eine zehnjährige Einheitsschule zu etablieren, während die Gesamtschule in Deutschland über den Status einer Angebotsschule zusätzlich zum fortbestehenden gegliederten Schulsystem nicht hinausgekommen ist? Katharina Sass vergleicht in ihrer historisch-politischen Arbeit den politischen Prozess um Schulreform in Norwegen mit dem in Nordrhein-Westfalen.

DIE SCHULE für alle – 2024/4

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ImFokusSchuleImFokus:
– Stärken entdecken & entfalten
GGGaktiv:
– HA-Berichte
– Innovationskongress Oberstufe
Eine Schule für alle und die AfD

Gespräch mit BMK-Präsidentin Simone Oldenburg (2025-04-23)

Simone Oldenburg,
Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung von Mecklenburg-Vorpommern,

ist seit Beginn dieses Jahres Präsidentin der Bildungsministerkonferenz (BMK). Ihre einjährige Amtszeit hat sie unter das Motto „Mehr Bildung ist drin. Für alle.“ gestellt. Damit trifft sie ein zentrales Anliegen unseres Verbandes. Genug Anlass für uns, Frau Oldenburg um einen Meinungsaustausch zu bitten und ihr dabei auch unsere Vorstellungen für den Weg zu einem gerechteren Bildungssystem darzustellen. Das Gespräch fand am 23.04.2025 im Rahmen einer Videokonferenz statt. In der nächsten Ausgabe unseres Verbandsmagazins, das im Juni dieses Jahres erscheinen wird, werden wir ausführlich darüber berichten.

Macht die Schulhöfe grün! (2025-04)

duh logoDie Umwelthilfe, einer unserer Kooperationspartner, hat sich an alle Bundesländer gewandt. Die GGG hat sich dem offenen Brief an die Umwelt-, Kultus- und Bauministerien angeschlossen.

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister der Bau-, Kultus- und Umweltministerien der Länder,

unsere Schulhöfe sind Steinwüsten. Wo Kinder Schutz vor Sonne suchen, finden sie heißen Asphalt. Wo Raum für Naturerfahrung sein sollte, herrscht grauer Beton.

Zu wenig ambitioniert, vage und damit nicht ausreichend! (PM 2025-04-12)

Presseinformation zum Bildungskapitel im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

„Wir fördern Bildungsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Inklusion“ ist die selbst gesteckte Messlatte zu Beginn des Kapitels Bildung, Forschung und Innovation. Die Erwartung eines ambitionierten, in die Zukunft weisenden Programms wird auf den folgenden Seiten jedoch nicht erfüllt.

Newsletter 2025-03-31

Der erste überregionale GGG-Newsletter

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R. Dahlhaus: Zur Lage der integrierten Schulen in den Bundesländern (2025-03)

Fachtagung

mit Referentinnen und Referenten für integrierte Schulen aus Bildungs-, Schul- und Kultusministerien verschiedener Bundesländer am 5. und 6. März 2025 in Räumen der Integrierten Gesamtschule Franzsches Feld in Braunschweig.

CDU/CSU muss das Treiben beenden (PM 2025-03)

Anfrage der CDU/CSU zur Gemein­nützigkeit von Nicht­regierungs­organi­sationen
Presseinformation der GGG vom März 2025

Die GGG begrüßt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU vom 24. Februar 2025

DIE SCHULE für alle – 2024/2

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FokusWissenschaft – FokusPraxis:
– Lehrkräftebildung
GGGaktiv:
– Interview mit Florian Fabricius
– Neu an der IGS
– ArbeiterKind.de

Länderbericht 2009/4

Die Diskussion um die (Zwei-)Gliedrigkeit der Berliner Schule hat ihre Fortsetzung in einem Gesetzesentwurf aus dem Hause Zöllner gefunden, der derzeit vom Parlament beraten wird. Die Zweite Lesung soll im Dezember stattfinden, die Dritte und abschließende im Januar 2010. Durch die parlamentarische Anhörung am 05. Oktober – wieder unter Beteiligung der GGG – war etwas Verunsicherung in die Debatte gekommen; es schien für einen Moment so, als ob das

Probejahr am Gymnasium vermieden werden könnte. Die Mehrheit der SPD-Fraktion hat dann aber im Wesentlichen gegen die Voten ihrer Bildungspolitiker die Beibehaltung der exklusiven Position des Gymnasiums unter Berufung auf das Elternwahlrecht gewollt. Das Gymnasium ist künftig die einzige Schulform, die vom ehemals gegliederten Schulsystem übrig bleibt. Die besondere Aufgabe dieses Schultyps neben einer Schule für alle, die zu allen Abschlüssen führt, wird nicht formuliert, allerdings wird ein großes Bohei gemacht, um den integrativ arbeitenden Teil des Schulsystems – Grundschule, integrierte Sekundarschule – in die Durchsetzung der Interessen der Gymnasialklientel einzuspannen:

  • Die Arbeit der Grundschule bleibt weiterhin belastet:

    • Die Arbeit der Grundschulen wird durch die auf Selektion ausgerichtete "Förderprognose" wieder in die selektive Richtung gedrängt: Zwar wurde vor Kurzem durch einen schnellen Parlamentsbeschluss das Oberschulgutachten abgeschafft, das die Grundschulen zu erstellen hatten; im Gesetzentwurf lebt es aber wieder auf unter der Bezeichnung "Verbindliches Beratungsgespräch mit schriftlicher Förderprognose der Klassenkonferenz". Die ehemaligen Paragraphen wurden wieder in den Gesetzentwurf aufgenommen, lediglich das Wort Oberschulgutachten wurde durch die neue Formulierung ersetzt.

    • Die Arbeit der Grundschulen wird gestört bis hin zu notwendig werdenden Klassenzusammenlegungen: Die grundständigen Gymnasien (Beginn in Jahrgang 5), deren Zahl im letzten Jahrzehnt stark zugenommen hat (Bonner Beamtenkinder!) bleiben unangetastet, werden aber eingefroren (wie lange?). Auf die eintretende Verkleinerung der Grundschulklassen muss unter Umständen durch Klassenzusammenlegungen reagiert werden. Nach wie vor müssen die Grundschulen die für ungeeignet gehaltenen, des Gymnasiums verwiesenen Schüler wieder aufnehmen. Die Ergebnisse der Re-Analyse der Element-Studie, die die Begründung für die frühe Trennung widerlegen, bleiben unbeachtet.

  • Die "Gleichwertigkeit" von Gymnasium und integrierter Sekundarschule sieht jetzt so aus:

    • Für das Gymnasium soll in der Regel A12 (Abitur nach 12 Schuljahren) gelten, für die Sekundarschule in der Regel A13, aber auch A12 möglich sein.

    • In der Sekundarschule wird es kein Sitzenbleiben geben, wohl aber im Gymnasium (also doch A13 auch am Gymnasium?)

    • Derzeit ist der Stundenumfang bei Gymnasium, Gesamtschule und Realschule gleich Mit der A12/A13-Begründung soll für die integrierte Sekundarschule die Stundentafel gegenüber dem Gymnasium gekürzt werden. Der Senator sieht dadurch die Chancen für den Mittleren Schulabschluss und für A12 an den Sekundarschulen nicht beeinträchtigt.

    • Die Sekundarschulen sollen Ganztagsschulen werden, bei den Gymnasien pro Bezirk eines. Allerdings wird die Stundentafelkürzung nicht durch eine entsprechende Erhöhung des Ganztagszuschlages personell ausgeglichen. Für die jetzigen Gesamtschulen ergibt sich dadurch eine verschlechterte Personalausstattung. (Bei der Stundentafelerhöhung vor einigen Jahren war mit der entsprechenden Begründung die Ganztagsausstattung gekürzt worden.)

    • Die Sekundarschulen sollen in der Regel mindestens vierzügig, die Gymnasien dreizügig sein.

    • Das Aufnahmeverfahren bei Übernachfrage von Schulplätzen wird in beiden Schularten der Sekundarstufe nach einem formal gleichen Verfahren – Mischung aus Auswahl durch die Schule und Losverfahren – durchgeführt. Allerdings werden Schüler, die die Versetzung in die Klasse 8 nicht schaffen, des Gymnasiums verwiesen. (Nach Klasse 8 ist ein Verweis vom Gymnasium wegen schlechter Leistungen nicht mehr möglich.) Die Sekundarschule wird die verwiesenen Schüler aufnehmen müssen. Wie die Sekundarschule dies bewerkstelligen soll, ist nicht durchdacht: Minderfrequenz im 7 Schuljahr, um in den bestehenden Klassen freie Plätze zu haben (dafür zum Ausgleich Überfrequenzen ab Jahrgang 8?) oder Bündelung der Gymnasial-Verwiesenen in neu zu bildenden Klassen? In jedem Fall hat die Sekundarschule die Nachteile für das Nicht-Übernehmen von Verantwortung des Gymnasiums für die aufgenommenen Schüler zu tragen.

Wenn man sich die verkündete Zielsetzung des Strukturumbaus ansieht – Verringerung des Zusammenhangs zwischen Herkunft und Schulerfolg, weniger Schulabbrecher, mehr Abiturienten, Förderung von Migranten und schließlich, wenn auch halbherzig, die Integration Behinderter –, dann sind dies Ziele, deren Umsetzung am Gymnasium vorbei gehen, jedenfalls wenn es seine exklusive Funktion behält. Der wörtliche Gegensatz zu inklusiv ist bewusst gemeint. Die integrierte Sekundarschule soll es allein richten.

Insgesamt wird die „Reform“ zwar Schritte in die richtige Richtung bringen – Abschaffung der Hauptschule, jede Abschlussoption für jeden Schüler, keine Abschulung im Gymnasium ab Klasse 8 –, als großer Wurf kann sie allerdings nicht gelten. Und so bleibt die Absichtserklärung von Senat und Abgeordnetenhaus, ein Schulsystem ohne Aussonderung schaffen zu wollen, noch eine Weile auf dem Papier. Der Gesetzentwurf ist im Internet zu finden unter www.parlament-berlin.de/ados/16/IIIPlen/vorgang/d16-2624.pdf

Lothar Sack