Zwei Berliner Gemein­schafts­schulen sind Preis­träger (2024/10)

DSP logo 500x90Wir gratulieren herzlich den Preisträgern:

Friedenauer Gemeinschafts­schule  Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschafts­schule

 Übrigens ...

beide Schulen sind Langformschulen (Jahrgänge 1–13), arbeiten inklusiv und jahrgangs­übergreifend (1–3, 4–6, 7–9), kennen kein Sitzenbleiben, verzichten auf äußere Leistungsdifferen­zierung, und geben keine Noten bis Jahrgang 9.

Aktion 1000 grüne Schul­höfe (2024-09)

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Die GGG unterstützt die Aktion 1000 grüne Schulhöfe der Deutschen Umwelthilfe.

Informiert euch und macht mit. Ein naturnaher Schulhof ist im Interesse aller.

Wehren wir uns – unsere demokra­tische Gesell­schaft ist gefährdet! (PM 2024-09)

Presse­mit­tei­lung 2024-09-22:

Eine Stellung­nahme der GGG zu den Wahlergeb­nissen in Sachsen, Thüringen und Branden­burg

Mit großer Sorge blicken die Mitglieder des GGG-Hauptausschusses, der vom 20.09. bis zum 22.09.2024 in Bad Sassendorf getagt hat, auf die Landtagswahl­ergebnisse in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Die in den ersten beiden Ländern als gesichert rechtsextrem, in Brandenburg als Verdachtsfall eingeschätzte AfD hat Wahlergebnisse erzielt, die ihr weiteren politischen Einfluss ermöglichen. Schon jetzt hat die AfD über ihre parlamentarische Präsenz erheblichen Einfluss auf die politische Debatte, sollte sie an der Regierung beteiligt werden, wäre sie in der Lage, ihre grundgesetzwidrigen, dem Menschenrecht widersprechenden Vorstellungen auch im Bildungsbereich umzusetzen.

Vollständiger Artikel durch Titelklick!

SN: Herausforderungen im Umgang mit Lehrkräftemangel (2024-11)

Logo GemS in SN 410x157 3. Gemeinschafts­schul­tag

Samstag, 9. Nov. 2024,
10.00–15.00 Uhr

Freie Gemeinschaftsschule Oberlausitz
Löbauer Str. 77c
02625 Bautzen

HE/SL: Beatenberg 31 (2024-10)

Personalisiertes Lernen in heterogenen Gruppen als Chance für Inklusion

Tagung mit Workshops
Freitag, 11.10., im Montessori-Zentrum Angell in Freiburg bis bis Montag, 14.10.2024, in Beatenberg

baernermutz

 

Institut Beatenberg
Waldeggstr. 195
CH-3803 Beatenberg
+41 (0)33 841 81 81

Karte    WEBSITE Institut Beatenberg

DIE SCHULE für alle – 2024/2

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FokusWissenschaft – FokusPraxis:
– Lehrkräftebildung
GGGaktiv:
– Interview mit Florian Fabricius
– Neu an der IGS
– ArbeiterKind.de

DIE SCHULE für alle – 2024/1

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Unsere Wurzeln:
– Geschichte der Gesamtschule – Von 1969 bis heute
– 50 Jahre Gesamtschule NRW
im Fokus:
Schulstruktur – Inklusion – Bildungs­finanzierung
Schulprojekte:
– Herbert Grillo Gesamtschule – Comenius-Gesamtschule
– Gesamtschule Recklinghausen Suderwich

John Hattie bestürzt über das Deutsche Schulsystem (PM 2024-05)

Presse­mit­tei­lung 16.05.2024:

Mit seinen Aussagen zum deutschen Schulsystem ist John Hattie von den Gegnern des längeren gemeinsamen Lernens nicht mehr als Kronzeuge zu missbrauchen, sondern

„Es ist höchste Zeit, dass sich das deutsche Schulsystem endlich auf den aktuellen Stand der Forschung bringt, auf Segregation und angebliche Leistungshomogenität verzichtet und allen Schüler*innen die Lernchancen eröffnet, auf die sie Anspruch haben. Dies geht nur in einer gemeinsamen Schule für alle, die mit Heterogenität umgehen kann und für Inklusion und optimale Förderung aller Kinder gut ausgestattet ist.“, macht Dieter Zielinski, der Bundesvorssitzende der GGG deutlich.

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Das Märchen von der inklusion (2024 efa-9)

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– am Beispiel des Landes Bayern

Eine für Alle – Heft 9 (2024)

So war und ist Inklusion nicht gemeint

In dieser Ausgabe unserer Schriftenreihe lesen Sie einen Beitrag zur Inklusion in Bayern. Sie fragen sich jetzt vielleicht, inwiefern Sie das Schulsystem Bayerns interessieren sollte? Die Bedenken hatten wir auch. Wir haben den Beitrag aufgenommen, weil Hans Wocken darin die Ziele und entsprechende Strategien im Detail entlarvt, mit denen in Bayern unter dem Schild „Inklusion“ inklusive Bildung in der Realität verhindert wird.

GGG-Einschätzung bildungspolitischer Entwicklungen (2010)

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13. November 2010

Die Situation

Nach längerer Abstinenz in Fragen der Schulstruktur, ist in jüngster Zeit (Stand Herbst 2010) erhebliche Be­we­gung in die bildungspolitische Debatte gekommen. Dabei gestalten sich die Entwicklungen in den Bun­des­ländern uneinheitlich und unübersichtlich. Eine starke Un­gleich­zeitigkeit sowie Unterschiede bei Einzel­regelungen und beim verwendeten Vokabular prägen die Situation. Dennoch sind gemein­sa­me Tenden­zen zu erkennen, u.a.:

  • Integrative Schulen (in allen Bundesländern): Heute gibt es Gesamtschulen oder ähnlich arbeitende Schulen – hiermit sind Schulen gemeint, die zu allen Abschlüssen führen und entsprechende Lernan­gebote machen – in allen Bundesländern; ihre langfristige Existenz ist nicht überall gesichert (z.B. Sachsen). Der Anteil dieser Schulen reicht von Einzelfällen (Bayern(2), Baden-Württemberg(3), Sachsen(9), Sachsen-Anhalt(4), Thüringen (bisher 7)) künftig bis zu über 50 % der Sekundarstufenschulen (Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Saarland) und deutlich mehr (Bremen).
  • Einerseits wenig Bewegung (in 6 Bundesländern): In eini­gen Bun­desländern stagniert der Anteil integrativ arbeitender Schulen (Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt). Allerdings haben sich insbesondere in Baden-Württemberg und Bayern Initiativen Gehör verschafft, die längeres gemeinsames Lernen einfordern.
  • Andererseits Neugründungen integrativer Schulen (in 10 Bundesländern): In den anderen Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland, Thüringen) steigt – in unter­schiedlichem politischen Kontext – der Anteil integrativ arbeitender Schulen
    durch lokale Initiativen: In zwei Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) gab und gibt es eine Welle örtlicher Initiativen zur Grün­dung von Gesamtschulen, bei de­nen zum Teil erhebliche Interessenunterschiede zwischen Region und (bisheriger) Landespolitik manifest werden. Trotz massiver Behinderungen durch die bisherigen Landesregierungen waren und sind viele dieserInitia­ti­ven er­folgreich.
    durch Regierungshandeln: In anderen Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland, Thüringen, seit kurzem Nordrhein-Westfalen) er­folgt die schulstruk­tu­relle Umgestaltung als Teil der Regierungspolitik.
  • Keine Haupt- und Realschulen mehr (in 11 Bundesländern): In sieben Bundesländern (Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) gab es bisher schon keine klassischen Haupt- und Realschulen (mehr). Nun kommen weitere vier Bundesländer hinzu (Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein), in denen diese Schulen in additiven oder integrierten Sys­temen aufgehen.

  • Alle Abschlüsse in allen Sek I-Schulen (in 4 Bundesländern): In vier Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland) umfassen alle diese Schulen auch den Weg zum Abitur als Grundbestandteil ihrer Konzeption.
    ◦ Damit führen dort alle Schulen der Sekundarstufe zum Abitur. Das Monopol der Gymnasien auf das Abitur ist damit endgültig aufgehoben.
    ◦ Meist dürfen die Gymnasien – zumindest ab Jahrgang 8 – dann auch keine Schüler mehr abschulen, die Gymnasien werden also auch Haupt- und Realschulabschlüsse zu vergeben haben. Hier werden künftig alle Schu­len der Sekundarstufe alle Abschlüsse vergeben, in den meisten Bundesländern bis­her ein Merkmal nur der Gesamtschulen.
    ◦ In diesen Bundesländern wird es nach Abschluss der Umwandlung in der Sekundarstufe I mehr integrative Schu­len als Gymnasien geben, der größere Teil der Schüler be­sucht dann integrative Schulen.

Das führt zu der Frage, welche spezifische Aufga­be eigentlich das Gymnasium erfüllt neben der Schule, die grund­sätzlich alle Schü­ler aufnimmt und zu allen Abschlüssen führt.

Darüber hinaus

  • ist zwar in keinem Bundesland die Existenz der Grundschule als integrative Schulform gefährdet, aber hier und da wird ver­sucht, in ihr selektive Elemente zu verstärken,
  • wird in keinem Bundesland ernsthaft die systematische Einbeziehung des Gymnasiums in die inte­gra­tive Schule verfolgt,
  • wurde in keinem Bundesland bisher die Entwicklung zu einem wirklich inklusiven Schulsystem kon­sequent eingeleitet.

Wie wir damit umgehen

Die GGG fördert die Idee des gemeinsamen Lernens und unterstützt alle Schulen, die diesem Ziel verpflich­tet sind. Die GGG beurteilt konkrete Maßnah­men da­nach, ob sie Schritte hin zu einer gemein­samen Schule für alle, Schritte zur Gestaltung eines Schulsystems ohne Aussonde­rung sind. Das bezieht die Ausgangsposition im je­weiligen Bundesland ein: So könnte dieselbe Entscheidung (z.B. neben dem Gymnasium nur additiv arbeitende Gesamtschulen zuzulassen) in einem Bundesland (z. B. Bayern) ein Fortschritt sein, in einem ande­ren Bundesland (z.B. Nordrhein-Westfalen) jedoch ein Rückschritt.

Wir achten bei der Beurteilung bildungspolitischer, insbesondere schulstruktu­reller Maßnah­men darauf, dass sie dazu beitragen,

  • die Idee der humanistischen demokratischen Gesellschaft für Ziele und Verfassung der Schule wirksam werden zu lassen.
  • internationale Menschen- und Kinderrechte zu respektieren und zu realisieren,
  • den Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken,
  • das Bil­dungs­niveau für alle zu heben und den Anteil der Schulabsolventen ohne Abschluss zu reduzie­ren und damit die Abhängigkeit des Bildungserfolges von der Herkunft zu reduzieren.

Das heißt für uns im Einzelnen,

  • Quantitative Zunahme: dass die Zahl der Schüler/innen zunimmt, die eine integrative Schule besuchen.
  • Zeitliche Zunahme: dass der zeitliche Umfang des Besuchs integrativer Schulen zunimmt, bis er die Pflichtschulzeit umfasst.
  • Vollständiges Bildungsangebot: dass integrative Schulen ein vollständiges Bildungsangebot erhalten, also einschließlich des Weges zum Abitur.
  • Gleichwertige Bildungsangebote: dass das Bildungsangebot, das zum Abitur führt, in integrativen Schu­len und Gymnasien tatsächlich gleichwertig ist. Das bedeutet insbesondere
    ◦ gleiche curriculare Vorgaben, einschl. gleicher Lernstandserhebungen und gleicher Prüfungsan­for­derungen,
    ◦ gleiche Zugangsbedingungen zur Oberstufe,
    ◦ gleiche Berechtigungen, die mit dem Abitur an integrativen Schulen und Gymna­sien erworben werden,
    ◦ die Zulässigkeit des verkürzten Durchlaufs zum Abitur auch in integrativen Schu­len (nicht jedoch die Verpflichtung dazu) (am besten durch Regelungen zum individuellen Durchlauf).
  • Keine Benachteiligung integrativer Schulen: dass Schulen des gegliederten Systems, die sich zu integrativen Schulen entwickeln wollen, Unter­stützung erfahren und nicht benachteiligt werden.
  • Keine "Hilfsdienste" für das gegliederte Schulwesen: dass solche Maßnahmen, an denen nur der gegliederte Teil des Schulsystems interessiert ist, nicht zu Lasten der integrativ arbeitenden Schulen gehen oder von integrativ arbeitenden Schulen geleistet wer­den müssen, z.B.
    ◦ die Erstellung von Gutachten über den Besuch der Schulart der Sekundarstufe durch die Grund­schule,
    ◦ die Pflicht zur Aufnahme von Schülern, die von Schulen des gegliederten Systems aus Leis­tungs­gründen verwiesen wurden.
  • Gleiche Arbeitsbedingungen für Lehrer: dass Lehrer an integrativ arbeitenden Schulen gleiche Arbeitsbedingungn haben, gleichgültig aus welcher Schullaufbahn sie stammen, sowie gegenüber Lehrern an Gymnasien nicht benachteiligt sind, z.B.
    ◦ beim Gehalt,
    ◦ bei den Unterrichtsdeputaten,
    ◦ bei Beförderungen,
  • Systemische Verankerung der Pädagogik der Heterogenität: dass die Pädagogik der Heterogenität und der Respektierung der Individualität des Lernens systemisch verankert wird – z.B. durch Ressourcenzuweisung, Rechtsvorschriften und organisatorische Maßnahmen – u.a.
    ◦ in der Lehrerbildung (Ausbildung der 1. und 2. Phase, Fort- und Weiterbildung) einschließlich der Prüfungen,
    ◦ in der Lehrerbeurteilung,
    ◦ bei der Schulentwicklung,
    ◦ bei der inneren Organisation der Schulen, der Gestaltung des Lernens und der Durchführung schulischer Prüfungen,
    ◦ bei Schulinspektionen,
    ◦ bei der Tätigkeit von Beratungs- und Unterstützungsinstitutionen,
    ◦ bei der Tätigkeit der Schulaufsicht.
  • Orientierung der Ressourcenzuweisung an Aufgaben: dass finanzielle, personelle und räumliche Ausstattungen der Schulen abhängig von den über­nom­me­nen/übertragenen Aufgaben und ihrem pädagogischen Anspruch sind. In diesem Sinne pädagogisch anspruchsvoll sind für uns Aufgaben wie
    ◦ die Arbeit mit heterogenen Lerngruppen (statt mit homogenen),
    ◦ die Beschulung einer möglichst bevölkerungsrepräsentativen Schülerschaft (statt der Auslese Pri­vilegierter),
    ◦ die Integration/Inkusion aller (einschl. der Kinder mit Behinderungen) (statt der exklusiven Schu­le),
    ◦ die Respektierung der Individualität des Lernens jedes Kindes und Jugendlichen als Grundlage der Lernorganisation (statt eines an Pensen und Gleichschritt orien­tierten Unterrichts),
    ◦ die präventive individuelle Förderung (statt des Sitzenlassens),
    ◦ die Wahrnehmung der Verantwortung für einmal aufgenommene Schüler (statt des Schul­verweises we­gen minderer Leistungen),
    ◦ die Gestaltung eines ganztägigen abwechslungsreichen Lern- und Lebensraumes (statt einer Häu­fung von verbindlichem Unterricht am Vormittag und unverbind­licher Freizeit am Nachmittag).

Die GGG bietet allen Personen und Institutionen in Schule, Wissenschaft, Politik, Verwal­tung und Medien ihre Expertise an und fordert sie auf, sich gemeinsam für ein dem demo­kratischen Menschen­bild verpflich­teten Schulsystem ohne Aussonderung einzusetzen. Die GGG ist eine Verbündete all jener, mit denen sie sich in dieser Zielsetzung einig weiß.