Newsletter 2025-05-04

Der zweite überregionale GGG-Newsletter

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Gratulation an die neue Bundesministerin für Familie und Bildung Karin Prien (PM 2025-05-02)

Presseinformation vom 02. Mai 2025:

Die GGG gratuliert Karin Prien zur Vorstellung als künftige Bundesministerin für Familie und Bildung. Damit hat der designierte Kanzler Merz eine ausgewiesene Bildungsexpertin berufen, die nicht nur auf eine langjährige Erfahrung als Schleswig-Holsteinische Bildungsministerin zurückblickt, sondern sich auch in ihrer einjährigen Amtszeit als Präsidentin der Kultusministerkonferenz profilieren konnte. In Schleswig-Holstein haben wir Frau Priens Gesprächsbereitschaft zu Anliegen der Gemeinschaftsschulen schätzen gelernt.

Bundestagsparteien nehmen Stellung (2025-05)

zum Abschnitt Bildung im Koalitionsvertrag 2025

Wir haben die im Bundestag vertretenen Parteien des demokratischen Spektrums um ein Statement zum Abschnitt Bildung im Koalitionsvertrag oder zu unserer Presseerklärung gebeten. Folgende Statements, für die wir danken, sind bei uns eingegangen:

K. Sass: Die Politik der Gesamtschulreform (2025-05)

 Eine Rezension von Karl-Heiz Heinemann

 Warum gelang es in Norwegen, flächendeckend eine zehnjährige Einheitsschule zu etablieren, während die Gesamtschule in Deutschland über den Status einer Angebotsschule zusätzlich zum fortbestehenden gegliederten Schulsystem nicht hinausgekommen ist? Katharina Sass vergleicht in ihrer historisch-politischen Arbeit den politischen Prozess um Schulreform in Norwegen mit dem in Nordrhein-Westfalen.

DIE SCHULE für alle – 2024/4

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ImFokusSchuleImFokus:
– Stärken entdecken & entfalten
GGGaktiv:
– HA-Berichte
– Innovationskongress Oberstufe
Eine Schule für alle und die AfD

Gespräch mit BMK-Präsidentin Simone Oldenburg (2025-04-23)

Simone Oldenburg,
Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung von Mecklenburg-Vorpommern,

ist seit Beginn dieses Jahres Präsidentin der Bildungsministerkonferenz (BMK). Ihre einjährige Amtszeit hat sie unter das Motto „Mehr Bildung ist drin. Für alle.“ gestellt. Damit trifft sie ein zentrales Anliegen unseres Verbandes. Genug Anlass für uns, Frau Oldenburg um einen Meinungsaustausch zu bitten und ihr dabei auch unsere Vorstellungen für den Weg zu einem gerechteren Bildungssystem darzustellen. Das Gespräch fand am 23.04.2025 im Rahmen einer Videokonferenz statt. In der nächsten Ausgabe unseres Verbandsmagazins, das im Juni dieses Jahres erscheinen wird, werden wir ausführlich darüber berichten.

Macht die Schulhöfe grün! (2025-04)

duh logoDie Umwelthilfe, einer unserer Kooperationspartner, hat sich an alle Bundesländer gewandt. Die GGG hat sich dem offenen Brief an die Umwelt-, Kultus- und Bauministerien angeschlossen.

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister der Bau-, Kultus- und Umweltministerien der Länder,

unsere Schulhöfe sind Steinwüsten. Wo Kinder Schutz vor Sonne suchen, finden sie heißen Asphalt. Wo Raum für Naturerfahrung sein sollte, herrscht grauer Beton.

Zu wenig ambitioniert, vage und damit nicht ausreichend! (PM 2025-04-12)

Presseinformation zum Bildungskapitel im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

„Wir fördern Bildungsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Inklusion“ ist die selbst gesteckte Messlatte zu Beginn des Kapitels Bildung, Forschung und Innovation. Die Erwartung eines ambitionierten, in die Zukunft weisenden Programms wird auf den folgenden Seiten jedoch nicht erfüllt.

Newsletter 2025-03-31

Der erste überregionale GGG-Newsletter

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R. Dahlhaus: Zur Lage der integrierten Schulen in den Bundesländern (2025-03)

Fachtagung

mit Referentinnen und Referenten für integrierte Schulen aus Bildungs-, Schul- und Kultusministerien verschiedener Bundesländer am 5. und 6. März 2025 in Räumen der Integrierten Gesamtschule Franzsches Feld in Braunschweig.

CDU/CSU muss das Treiben beenden (PM 2025-03)

Anfrage der CDU/CSU zur Gemein­nützigkeit von Nicht­regierungs­organi­sationen
Presseinformation der GGG vom März 2025

Die GGG begrüßt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU vom 24. Februar 2025

DIE SCHULE für alle – 2024/2

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FokusWissenschaft – FokusPraxis:
– Lehrkräftebildung
GGGaktiv:
– Interview mit Florian Fabricius
– Neu an der IGS
– ArbeiterKind.de

GGG-Einschätzung bildungspolitischer Entwicklungen (2010)

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13. November 2010

Die Situation

Nach längerer Abstinenz in Fragen der Schulstruktur, ist in jüngster Zeit (Stand Herbst 2010) erhebliche Be­we­gung in die bildungspolitische Debatte gekommen. Dabei gestalten sich die Entwicklungen in den Bun­des­ländern uneinheitlich und unübersichtlich. Eine starke Un­gleich­zeitigkeit sowie Unterschiede bei Einzel­regelungen und beim verwendeten Vokabular prägen die Situation. Dennoch sind gemein­sa­me Tenden­zen zu erkennen, u.a.:

  • Integrative Schulen (in allen Bundesländern): Heute gibt es Gesamtschulen oder ähnlich arbeitende Schulen – hiermit sind Schulen gemeint, die zu allen Abschlüssen führen und entsprechende Lernan­gebote machen – in allen Bundesländern; ihre langfristige Existenz ist nicht überall gesichert (z.B. Sachsen). Der Anteil dieser Schulen reicht von Einzelfällen (Bayern(2), Baden-Württemberg(3), Sachsen(9), Sachsen-Anhalt(4), Thüringen (bisher 7)) künftig bis zu über 50 % der Sekundarstufenschulen (Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Saarland) und deutlich mehr (Bremen).
  • Einerseits wenig Bewegung (in 6 Bundesländern): In eini­gen Bun­desländern stagniert der Anteil integrativ arbeitender Schulen (Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt). Allerdings haben sich insbesondere in Baden-Württemberg und Bayern Initiativen Gehör verschafft, die längeres gemeinsames Lernen einfordern.
  • Andererseits Neugründungen integrativer Schulen (in 10 Bundesländern): In den anderen Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland, Thüringen) steigt – in unter­schiedlichem politischen Kontext – der Anteil integrativ arbeitender Schulen
    durch lokale Initiativen: In zwei Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) gab und gibt es eine Welle örtlicher Initiativen zur Grün­dung von Gesamtschulen, bei de­nen zum Teil erhebliche Interessenunterschiede zwischen Region und (bisheriger) Landespolitik manifest werden. Trotz massiver Behinderungen durch die bisherigen Landesregierungen waren und sind viele dieserInitia­ti­ven er­folgreich.
    durch Regierungshandeln: In anderen Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland, Thüringen, seit kurzem Nordrhein-Westfalen) er­folgt die schulstruk­tu­relle Umgestaltung als Teil der Regierungspolitik.
  • Keine Haupt- und Realschulen mehr (in 11 Bundesländern): In sieben Bundesländern (Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) gab es bisher schon keine klassischen Haupt- und Realschulen (mehr). Nun kommen weitere vier Bundesländer hinzu (Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein), in denen diese Schulen in additiven oder integrierten Sys­temen aufgehen.

  • Alle Abschlüsse in allen Sek I-Schulen (in 4 Bundesländern): In vier Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland) umfassen alle diese Schulen auch den Weg zum Abitur als Grundbestandteil ihrer Konzeption.
    ◦ Damit führen dort alle Schulen der Sekundarstufe zum Abitur. Das Monopol der Gymnasien auf das Abitur ist damit endgültig aufgehoben.
    ◦ Meist dürfen die Gymnasien – zumindest ab Jahrgang 8 – dann auch keine Schüler mehr abschulen, die Gymnasien werden also auch Haupt- und Realschulabschlüsse zu vergeben haben. Hier werden künftig alle Schu­len der Sekundarstufe alle Abschlüsse vergeben, in den meisten Bundesländern bis­her ein Merkmal nur der Gesamtschulen.
    ◦ In diesen Bundesländern wird es nach Abschluss der Umwandlung in der Sekundarstufe I mehr integrative Schu­len als Gymnasien geben, der größere Teil der Schüler be­sucht dann integrative Schulen.

Das führt zu der Frage, welche spezifische Aufga­be eigentlich das Gymnasium erfüllt neben der Schule, die grund­sätzlich alle Schü­ler aufnimmt und zu allen Abschlüssen führt.

Darüber hinaus

  • ist zwar in keinem Bundesland die Existenz der Grundschule als integrative Schulform gefährdet, aber hier und da wird ver­sucht, in ihr selektive Elemente zu verstärken,
  • wird in keinem Bundesland ernsthaft die systematische Einbeziehung des Gymnasiums in die inte­gra­tive Schule verfolgt,
  • wurde in keinem Bundesland bisher die Entwicklung zu einem wirklich inklusiven Schulsystem kon­sequent eingeleitet.

Wie wir damit umgehen

Die GGG fördert die Idee des gemeinsamen Lernens und unterstützt alle Schulen, die diesem Ziel verpflich­tet sind. Die GGG beurteilt konkrete Maßnah­men da­nach, ob sie Schritte hin zu einer gemein­samen Schule für alle, Schritte zur Gestaltung eines Schulsystems ohne Aussonde­rung sind. Das bezieht die Ausgangsposition im je­weiligen Bundesland ein: So könnte dieselbe Entscheidung (z.B. neben dem Gymnasium nur additiv arbeitende Gesamtschulen zuzulassen) in einem Bundesland (z. B. Bayern) ein Fortschritt sein, in einem ande­ren Bundesland (z.B. Nordrhein-Westfalen) jedoch ein Rückschritt.

Wir achten bei der Beurteilung bildungspolitischer, insbesondere schulstruktu­reller Maßnah­men darauf, dass sie dazu beitragen,

  • die Idee der humanistischen demokratischen Gesellschaft für Ziele und Verfassung der Schule wirksam werden zu lassen.
  • internationale Menschen- und Kinderrechte zu respektieren und zu realisieren,
  • den Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken,
  • das Bil­dungs­niveau für alle zu heben und den Anteil der Schulabsolventen ohne Abschluss zu reduzie­ren und damit die Abhängigkeit des Bildungserfolges von der Herkunft zu reduzieren.

Das heißt für uns im Einzelnen,

  • Quantitative Zunahme: dass die Zahl der Schüler/innen zunimmt, die eine integrative Schule besuchen.
  • Zeitliche Zunahme: dass der zeitliche Umfang des Besuchs integrativer Schulen zunimmt, bis er die Pflichtschulzeit umfasst.
  • Vollständiges Bildungsangebot: dass integrative Schulen ein vollständiges Bildungsangebot erhalten, also einschließlich des Weges zum Abitur.
  • Gleichwertige Bildungsangebote: dass das Bildungsangebot, das zum Abitur führt, in integrativen Schu­len und Gymnasien tatsächlich gleichwertig ist. Das bedeutet insbesondere
    ◦ gleiche curriculare Vorgaben, einschl. gleicher Lernstandserhebungen und gleicher Prüfungsan­for­derungen,
    ◦ gleiche Zugangsbedingungen zur Oberstufe,
    ◦ gleiche Berechtigungen, die mit dem Abitur an integrativen Schulen und Gymna­sien erworben werden,
    ◦ die Zulässigkeit des verkürzten Durchlaufs zum Abitur auch in integrativen Schu­len (nicht jedoch die Verpflichtung dazu) (am besten durch Regelungen zum individuellen Durchlauf).
  • Keine Benachteiligung integrativer Schulen: dass Schulen des gegliederten Systems, die sich zu integrativen Schulen entwickeln wollen, Unter­stützung erfahren und nicht benachteiligt werden.
  • Keine "Hilfsdienste" für das gegliederte Schulwesen: dass solche Maßnahmen, an denen nur der gegliederte Teil des Schulsystems interessiert ist, nicht zu Lasten der integrativ arbeitenden Schulen gehen oder von integrativ arbeitenden Schulen geleistet wer­den müssen, z.B.
    ◦ die Erstellung von Gutachten über den Besuch der Schulart der Sekundarstufe durch die Grund­schule,
    ◦ die Pflicht zur Aufnahme von Schülern, die von Schulen des gegliederten Systems aus Leis­tungs­gründen verwiesen wurden.
  • Gleiche Arbeitsbedingungen für Lehrer: dass Lehrer an integrativ arbeitenden Schulen gleiche Arbeitsbedingungn haben, gleichgültig aus welcher Schullaufbahn sie stammen, sowie gegenüber Lehrern an Gymnasien nicht benachteiligt sind, z.B.
    ◦ beim Gehalt,
    ◦ bei den Unterrichtsdeputaten,
    ◦ bei Beförderungen,
  • Systemische Verankerung der Pädagogik der Heterogenität: dass die Pädagogik der Heterogenität und der Respektierung der Individualität des Lernens systemisch verankert wird – z.B. durch Ressourcenzuweisung, Rechtsvorschriften und organisatorische Maßnahmen – u.a.
    ◦ in der Lehrerbildung (Ausbildung der 1. und 2. Phase, Fort- und Weiterbildung) einschließlich der Prüfungen,
    ◦ in der Lehrerbeurteilung,
    ◦ bei der Schulentwicklung,
    ◦ bei der inneren Organisation der Schulen, der Gestaltung des Lernens und der Durchführung schulischer Prüfungen,
    ◦ bei Schulinspektionen,
    ◦ bei der Tätigkeit von Beratungs- und Unterstützungsinstitutionen,
    ◦ bei der Tätigkeit der Schulaufsicht.
  • Orientierung der Ressourcenzuweisung an Aufgaben: dass finanzielle, personelle und räumliche Ausstattungen der Schulen abhängig von den über­nom­me­nen/übertragenen Aufgaben und ihrem pädagogischen Anspruch sind. In diesem Sinne pädagogisch anspruchsvoll sind für uns Aufgaben wie
    ◦ die Arbeit mit heterogenen Lerngruppen (statt mit homogenen),
    ◦ die Beschulung einer möglichst bevölkerungsrepräsentativen Schülerschaft (statt der Auslese Pri­vilegierter),
    ◦ die Integration/Inkusion aller (einschl. der Kinder mit Behinderungen) (statt der exklusiven Schu­le),
    ◦ die Respektierung der Individualität des Lernens jedes Kindes und Jugendlichen als Grundlage der Lernorganisation (statt eines an Pensen und Gleichschritt orien­tierten Unterrichts),
    ◦ die präventive individuelle Förderung (statt des Sitzenlassens),
    ◦ die Wahrnehmung der Verantwortung für einmal aufgenommene Schüler (statt des Schul­verweises we­gen minderer Leistungen),
    ◦ die Gestaltung eines ganztägigen abwechslungsreichen Lern- und Lebensraumes (statt einer Häu­fung von verbindlichem Unterricht am Vormittag und unverbind­licher Freizeit am Nachmittag).

Die GGG bietet allen Personen und Institutionen in Schule, Wissenschaft, Politik, Verwal­tung und Medien ihre Expertise an und fordert sie auf, sich gemeinsam für ein dem demo­kratischen Menschen­bild verpflich­teten Schulsystem ohne Aussonderung einzusetzen. Die GGG ist eine Verbündete all jener, mit denen sie sich in dieser Zielsetzung einig weiß.